Ausbau des Flughafens nimmt weitere Hürde

veröffentlicht am 10.04.2017

EU-Genehmigung zur Förderung durch den Freistaat steht allerdings noch aus

Memmingerberg/Leipzig (dl). Die Pläne zum Ausbau des Flughafens Memmingen haben eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 14. Juli 2015 zurückgewiesen. Somit ist der Planfeststellungsbeschluss vom 1. März 2013 bestandskräftig.

„Dies ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Flughafens“, betont Airport Geschäftsführer Ralf Schmid, weil nun der Planfeststellungsbeschluss vom 1. März 2013 bestandskräftig ist.

Zum Hintergrund: Die Richter hatten im Juli 2015 sämtliche Klagen gegen einen Ausbau des Allgäu Airport abgewiesen. Die Einwände der klagenden Gemeinden, Bürger und des Bundes Naturschutz gegen die bereits im März 2013 vom Luftamt Südbayern genehmigten Pläne seien allesamt nicht haltbar gewesen, hatte damals das Gericht geurteilt und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hatten zwei Unterallgäuer Bürger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.

Nun hofft Schmid, dass dieses Urteil auch das Votum in Brüssel beschleunigt. Denn noch immer wartet der Flughafen auf eine Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission, ob der Freistaat Bayern das Vorhaben mit 12,2 Millionen Euro fördern darf.

Solange kann nicht mit dem 17 Millionen Euro teuren Ausbau der Start- und Landebahn und des Instrumentenlandesystems ILS 06 begonnen werden.