Junger Block: "Regelung am Weinmarkt ist Unfug!"

veröffentlicht am 27.05.2017

Der Junge Block lehnt die Wochend-Sperrung des Weinmarkts auf Probe ab. Eine "unechte Einbahnstraße" hätte den Verkehr dort an sieben Tagen in der Woche reduziert, argumentiert der JB-Vorsitzende Harald Miller.  Foto: Sonnleitner

Memmingen (dl). „Den reinsten Unfug“ nennt Harald Miller, Vorsitzender des Jungen Blocks Memmingen die nun vom Stadtrat in Mehrheit beschlossene neue Regelung am Weinmarkt (wir berichteten). „Die Variante 1 hätte uns sofort die Hälfte des Verkehrs erspart!“ unterstreicht Harald Miller. „Während andere des ökologischen Lagers nur über Feinstaub schwadronieren, hängt uns die Unversehrtheit der Bevölkerung wirklich am Herzen“ so Miller weiter.

Im Plenum des Stadtrats beschlossen wurde eine Sperrung des Weinmarkts am Wochenende (samstagnachmittags und sonntags). Der Junge Block hätte jedoch die von der Stadt Memmingen vorgeschlagene Variante 1 favorisiert, wobei eine sogenannte unechte Einbahnstraße aus dem Weinmarkt gemacht worden wäre. Hierbei wäre eine Einfahrt vom Schweizer Berg her nicht möglich gewesen, die Fahrt vom Bahnhof jedoch weiterhin. Dies hätte nach Einschätzungen des Jungen Blocks den derzeitigen Verkehr von 6.000 Fahrzeugen pro Tag vermutlich mehr als halbiert.

"Wir vergraulen die Wochenend-Gaste"

Mit 3.000 Fahrzeugen wäre die Aufenthaltsqualität des Weinmarkts an sieben Tagen in der Woche massiv gesteigert worden. „So vergraulen wir halt am Wochenende die Gäste aus den Cafés und Eisdielen, um die wir doch mehr als froh sind“, erläutert Miller seine Einschätzung. Außerdem würden die Hauseigentümer mit Parkplätzen vor dem Haus an 1,5 Tagen praktisch enteignet, da ihr Eigentum nicht mehr genutzt werden könne, gibt Miller weiter zu bedenken.

„Auch das manche der Stadträte meinen, das Recht könne für Anlieger und Behinderte gebeugt werden, ist ein Trugschluss! Wenn keine Einfahrt möglich ist, so gilt dies auch für die Anlieger oder Behinderte! Sollte hier die Polizei oder die städtische Verkehrsüberwachung meinen, diese Personen nicht aufzuschreiben, so ist dies in einem Rechtsstaat nicht möglich. Gleiches Recht für alle", so Harald Miller abschließend.