Ohne Eltern unterwegs in die Ferien

Memminger Stadtjugendamt gibt wertvolle Tipps

veröffentlicht am 21.07.2017

Ob ein Teenager überhaupt alleine verreisen darf und was dabei beachtet werden sollte, erklärt das Memminger Stadtjugendamt. Foto: twinlili/pixelio.de


Memmingen (dl). Endlich Sommerferien! Manche Jugendliche planen eine Reise ohne ihre Eltern. Doch ob ein Teenager überhaupt alleine verreisen darf und wenn ja, was dabei beachtet werden sollte, erklärt das Memminger Stadtjugendamt.

Ob auf den Zeltplatz oder in die Jugendherberge: „Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren einen Urlaub ohne Eltern verbietet“, erklärt die Memminger Stadtjugendpflegerin Christina Übele. „Dennoch empfehle ich, dass Jugendliche, die alleine oder mit anderen Jugendlichen verreisen, mindestens 16 Jahre alt sein sollten.“

Verreisen Jugendliche ohne ihre Eltern, sollten laut der Jugendpflegerin einige Punkte im Vorfeld geklärt werden: „Es muss jedem Jugendlichen klar sein, dass ohne das Einverständnis der Eltern keine Reise möglich ist“, betont Übele. „Die Jugendlichen sollten eine Ausweiskopie der Eltern und eine unterschriebene Vollmacht der Eltern mitnehmen.“ Darin sollte stehen, dass sie mit der Reise einverstanden sind, wie die Eltern zu erreichen sind, wo die Reise hingeht und wie lange sie dauert. Ein Vordruck für eine Reisevollmacht  findet sich auf der Homepage der Stadt Memmingen unter www.memmingen.de.

„Am besten verabredet man einen festen Kontaktrhythmus mit den Eltern“, meint die Sozialarbeiterin. „Das bedeutet: Das Kind meldet sich zu fest ausgemachten Zeiten bei den Eltern. Trotz alledem sollten die Eltern stets erreichbar sein.“

Wer allein verreist, muss Verantwortung übernehmen können

Außerdem sollten die Jugendlichen laut Übele ihre Reife beweisen: „Wer die Freiheiten eines Urlaubs ohne Eltern haben will, muss sie erst davon überzeugen, dass man reif genug für solch eine Unternehmung ist.“ Dafür sollten sie sich vorab im Alltag oder in der Schule beweisen und zeigen, dass sie Verantwortung übernehmen können, um allein klar zu kommen, meint die Jugendpflegerin.

Ein weiterer wichtiger Punkt: „Die Teenies müssen sich der Risiken bewusst sein und realistisch einschätzen, was auf solch einer Reise schief laufen und passieren kann.“ Dabei sei es wichtig, vorher einige Punkte durchzusprechen, wie zum Beispiel das Einhalten von Abmachungen, ob erwachsene Ansprechpartner vorhanden sind, wie man sich am besten verhält, wenn man in eine brenzlige Situation gerät, wenn das Geld geklaut wird oder der Pass weg ist.

Am besten sei es, mit Freunden zu verreisen, die man schon lange kennt und auf die man sich verlassen kann. „Schließlich ist man im Urlaub nicht nur aufeinander angewiesen, sondern will ja auch verhindern, dass der erste Urlaub ohne die Eltern ein Reinfall wird“, so Übele.

Eltern sollten sich genau informieren

Grundsätzlich haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind bis es volljährig ist, betont Übele. Mit zunehmendem Alter und Reife ändere sich aber die Verantwortungsfähigkeit eines Jugendlichen; „Eltern können und sollen entsprechend mehr Freiheiten einräumen. Wenn die Eltern allerdings ihr Kind fahrlässig Gefahren und Anforderungen aussetzen, für die es noch nicht reif und selbständig genug ist, können sie unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden, falls etwas passiert“, betont Übele. „Deswegen sollten Eltern sich genau darüber informieren, was im Urlaub geplant ist und welche Rahmenbedingungen bestehen.“

Eine Alternative zum alleine Verreisen sind laut Referatsleiter Jörg Haldenmayr besonders für jüngere Jugendliche betreute Zeltlager und Jugendfahrten – oder Reisen, wie sie etwa viele kirchliche Gemeinden, Träger der Jugendhilfe, Sozialverbände oder aber auch spezialisierte Unternehmen organisieren: „Auf ehrenamtlicher Basis wird hier in Memmingen enorm viel geleistet – oft sind diese Aktionen auch ein guter Einstieg zur Mitgliedschaft in einer Jugendgruppe“. Dabei sei es laut Haldenmayr stets wichtig, auf die Erfahrung, Seriosität und das Reisekonzept des Veranstalters zu schauen: „Man muss sich bewusst sein: Gerade im kommerziellen Reisebereich führen die Veranstalter meist keine Daueraufsicht und haben oft einen losen Betreuungsrahmen“.

Hier der Link zum Formular für die Reisvollmacht: https://www.memmingen.de/fileadmin/civserv/9764000/forms/Reisevollmacht_fuer_Minderjaehrige.pdf