Volksbegehren gegen CETA: Bayern leistet Widerstand gegen den „kleinen Bruder von TTIP“

veröffentlicht am 24.06.2016

Kampagnenleiter Thomas Prudlo informierte im Maximilian-Kolbe-Haus über den Ablauf des geplanten Volksbegehrens. Foto: Sonnleitner

Memmingen/Bayern (as). Die Vorbereitungen für das Volksbegehren gegen CETA sind bereits in vollem Gange. Am 16. Juli findet ein bayernweiter Aktionstag statt, um Stimmen für den Zulassungsantrag zusammen. Ziel ist es, die bayerische Staatsregierung zu einem „Nein“ bei der Abstimmung über CETA im Bundesrat zu verpflichten.

Damit werden zwei Ziele verfolgt: Erstens kann diese Nein-Stimme dazu führen, dass im Bundesrat keine Mehrheit für CETA zustande kommt. Zweitens kann ein erfolgreiches Volksbegehren die Diskussion in anderen Bundesländern beeinflussen und möglicherweise bewirken, dass eine weitere Landesregierung nicht mit „Ja“ stimmt.

Falls am Aktionstag die erforderlichen 25.000 Unterschriften gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen zustande kämen, wäre das umso aussagekräftiger, meinte Kampagnenleiter Thomas Prudlo anlässlich eines Informationsabends im Maximilian-Kolbe-Haus, zu dem das Bündnis „Stopp TTIP Memmingen Unterallgäu“ eingeladen hatte. Prudlo informierte die Bündnispartner und interessierten Bürger über den weiteren Ablauf zur Vorbereitung des Volksbegehrens.

Am Samstag, 16. Juli, werden demnach bayernweit Unterschriften für das Volksbegehren an Infoständen gesammelt. So auch an mehreren Stellen in Memmingen und in anderen Unterallgäuer Städten.

Ausführliche Informationen zu CETA und dem geplanten Volksbegehren findet man im Internet unter www.bayern@mehr-demokratie.de und unter www.volksbegehren-gegen-ceta.de

Die Organisatoren brauchen noch weitere Unterstützer. Wer am Aktionstag Zeit hat, ein paar Stunden an einem Infostand mitzuhelfen, wird gebeten sich bei Rupert Reisinger rupert.reisinger@t-online zu melden.

Verfassungsbeschwerde

Zudem haben „Campact“, „Foodwatch“ und „Mehr Demokratie“ eine Verfassungsbeschwerde initiiert, um durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob CETA rechtsmäßig ist - und um eine „vorläufige Anwendung“ zu verhindern. Denn der „kleine Bruder von TTIP“ ist längst fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Europäischen Union schon bald in Kraft treten, noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung erteilt hat.

Wer die Verfassungsbeschwerde unterstützen will, findet ein Formular auf der Internetseite www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

„EU-Only-Abkommen“

Die EU-Kommission will das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA als reines EU- Abkommen definieren, damit weder die nationalen Parlamente noch die Landesparlamente ein Mitspracherecht bekommen. Am 5. Juli soll der EU-Rat darüber entscheiden.

Kurzinfo: Das Freihandelsabkommen CETA  zwischen der EU und Kanada gedieh im Schatten der wachsenden Proteste gegen. TTIP und ist ebenso wie dieses  äußerst umstritten, da es nicht nur  Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz abbaut,  sondern auch durch eine Paralleljustiz für ausländische Investoren den Rechtsstaat und die Demokratie gefährdet.