Die Lokale Memmingen
Gefro AOK JB Sport Enerix Elektro Rauch Brommler Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

"Daseinsvorsorge wird nicht ausgehöhlt" - MdB Stephan Stracke (CSU) zu TISA und TTIP

veröffentlicht am 11.08.2014

ÖDP-Kreisvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz ÖDP-Kreisvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz. Fotos: privat

Memmingen (dl/as). In einem offenen Brief fordert die ÖDP-Kreisvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz den Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) auf, sich zu den geplanten Freihandelsabkommen TISA und TTIP zu äußern. "Es wird beschwichtigt, vertröstet und beschönigt, wenn es um die Geheimverhandlungen zu TTIP und TISA geht", bemängelt die ÖDP-Kreisvorsitzende.

Immer wieder werde behauptet, dass kein Anlass zur Sorge für die Bürger/innen bestehe, da die gewählten Mitglieder des Bundestags am Ende das letzte Wort haben und über die Vertragswerke entscheiden würden.

Ob dies tatsächlich so ist, ob die Abgeordneten überhaupt über die Details der geplanten Freihandelsabkommen TISA und TTIP informiert sind und ob sie diesen zustimmen, das will die ÖDP-Politikerin von dem regionalen Abgeordneten wissen.

Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke (CSU) Der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU)

In seiner Stellungnahme definiert MdB Stracke zunächst das Ziel des Freihandelsabkommens, das darin bestünde, durch den Abbau von Zollbarrieren und unnötigen Hürden für Unternehmen einen zusammenhängenden Wirtschaftsraum zwischen Europa und den USA zu bilden.

Keine Aushöhlung von Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutz

„Darin sehe ich erhebliche Chancen für unsere exportorientierten Mittelstandsunternehmen – auch in Memmingen und dem Unterallgäu“, so Stracke. „Klar ist aber auch, dass durch die Abkommen unser hohes Schutzniveau – z.B. im Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutz – nicht ausgehöhlt werden darf“, schränkt der Abgeordnete ein. „Dies steht nicht zur Debatte.“ Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sei zudem "zwingend erforderlich".

Schimmer hat sich in ihrem Brief besorgt darüber gezeigt, dass die Freihandelsabkommen schädliche Auswirkungen auf die kommunale Planungs- und Gestaltungshoheit haben könnten - also auf Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Trinkwasserversorgung, Abwasser, Müll, Energie und öffentlicher Nahverkehr.

"Die öffentliche Daseinsvorsorge wird nicht angetastet"

„Die Europäische Kommission ist an das Verhandlungsmandat gebunden, das ihr die EU-Mitgliedsstaaten erteilt haben“, beschwichtigt der CSU-Abgeordnete. Die EU-Kommission habe also keinerlei Möglichkeit, das hohe europäische Schutzniveau bei der öffentlichen Daseinsvorsorge – z.B. der kommunalen Trinkwasserversorgung – „weg zu verhandeln“. Im Gegenteil: „Die öffentliche Daseinsvorsorge wird durch die Freihandelsabkommen nicht angetastet“, so Stracke.

Dass die Verhandlungen aber in geheimen Hinterzimmern stattfänden und nicht einmal gewählte Parlamentarier bzw. kommunale Spitzenverbände - geschweige denn Umwelt- oder Verbraucherschützer - mit am Tisch säßen, sei ein „unglaublicher Vorgang", kritisierte Schimmer-Göresz. Sämtliche demokratischen Grundsätze würden hier verhöhnt - „mit ungewissem Ausgang für uns alle.“

"Transparenz im Verhandlungsprozess ist gegeben"

Der Verhandlungsprozess laufe transparent ab, entgegnet Stracke: "Kommission und Bundesregierung führen z.B. öffentliche Konsultationen und Dialoggespräche durch, damit alle wesentlichen Akteure von Arbeitgebern über Gewerkschaften bis hin zu der Bürgergesellschaft eingebunden sind."

Darüber hinaus habe er als Abgeordneter des Deutschen Bundestages stets Zugang zu den aktuellen Dokumenten, welche die EU-Kommission der Bundesregierung zu dem Verhandlungsstand übermittelt hat. Zudem habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine fraktionsinterne Arbeitsgruppe gebildet, um alle mit dem Abkommen entstehenden Fragen zu erörtern und Positionen zu bilden. „Damit ist gewährleistet, dass wir als Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Verhandlungsprozess begleiten und aktiv steuern können“, erläutert Stracke.

"Keine Notwendigkeit für Schiedsgerichtsverfahren"

Gabriela Schimmer-Göresz wollte außerdem wissen, ob der Bundestagsabgeordnete die Einrichtung von „Schiedsgerichten“ außerhalb der ordentlichen Gerichte befürwortet, die im Rahmen des sogenannten „Investorenschutzes“ eingeführt werden sollen. (Konzernen würde dadurch ermöglicht, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese beispielsweise zum Schutz von Mensch und Umwelt Gesetze erlassen, die den Profit der Konzerne schmälern könnten.)

„Das wäre ein Frontalangriff auf die demokratische Kultur in unserem Land und wir hoffen und erwarten, dass der Bundestag das in aller Entschiedenheit ablehnt“, so die ÖDP-Kreisvorsitzende.

"Für einen Investorenschutz in Form von Schiedsgerichtsverfahren sehe ich keine Notwendigkeit", erklärt Stephan Stracke darauf. "Die nationalen Gerichte in Deutschland oder in den USA bieten hinreichenden Schutz."