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Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Betriebe bereiten sich auf 2026 vor

veröffentlicht am 14.10.2025
Jahreswechselseminar Mann Notebook AOK

Ob im Büro oder Homeoffice, das AOK-Seminar-on-demand ist ortsunabhängig und zeitlich flexibel. Foto: PantherMedia / tsyhun

Memmingen-Unterallgäu (dl/as). Auch 2026 bringt wieder zahlreiche Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Damit Unternehmen und Steuerbüros den Überblick behalten, bietet die AOK Memmingen-Unterallgäu rechtzeitig umfassende Informationen und Beratung an.

„Regionale Betriebe können ab diesem Jahr von unserem neuen Seminar-on-Demand-Angebot profitieren – Start ist im November“, erklärt Regina Merk-Bäuml, Direktorin der AOK Memmingen-Unterallgäu.

Das kostenfreie Online-Seminarformat bietet maximale Flexibilität: Die voraufgezeichneten Videoinhalte stehen den Teilnehmenden am gewählten Veranstaltungstag zwischen 8 und 17 Uhr zur Verfügung. Zusätzlich gibt es im Januar Abendtermine von 17 bis 20 Uhr. Insgesamt können aus zwölf Terminen gewählt werden.

„Wer die Seminare ‚auf Abruf‘ nutzt, kann die Inhalte in seinem eigenen Tempo, mit Pausen und Wiederholungen ansehen“, so Merk-Bäuml. Begleitet werden die Seminare ganztägig von AOK-Expertinnen und -Experten, die über Live-Chats Fragen der Teilnehmenden direkt beantworten.

Themen kompakt und praxisnah

In den Seminaren-on-Demand stellen Fachleute die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für Personal- und Lohnbüros vor – verständlich erklärt und mit Blick auf die praktische Umsetzung.
Im kommenden Jahr steigt zum Beispiel der Mindestlohn. Die AOK zeigt auf, welche Auswirkungen das auf Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich hat. Auch Anpassungen in den digitalen Meldeverfahren sowie Praxistipps zum digitalen Verfahren in der Pflegeversicherung stehen auf dem Programm.

Eine wichtige Neuerung betrifft Unternehmen, die Mitarbeitende ins Ausland entsenden: Ab 2026 können Entsendebescheinigungen digital beantragt werden – ein deutlicher Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

Wissensvorsprung mit der AOK

Aktuelle Informationen zu allen Gesetzesänderungen finden Arbeitgeber jederzeit im AOK-Fachportal. „Dort können Nutzerinnen und Nutzer ihre persönlichen Themenbereiche auswählen und werden automatisch per E-Mail informiert, sobald es neue Entwicklungen gibt“, so Merk-Bäuml.

Darüber hinaus beantworten externe Fachleute im Expertenforum Fragen zu Arbeits- und Steuerrecht. Neu hinzu kommen die kompakten ‚Checkbriefe‘: Sie fassen relevante Themen kurz und praxisnah zusammen – inklusive Tipps und Empfehlungen für den Arbeitsalltag.

Wer individuelle Fragen hat, kann sich wie gewohnt an die persönlichen AOK-Ansprechpersonen wenden. Sie unterstützen bei der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen im Betrieb.