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"Wildparken" im Memminger Osten wird erschwert

Haltverbotszone tritt mit Übergangsregelung in Kraft

veröffentlicht am 13.09.2025
Halteverbot Memminger Osten

Ab 15. September tritt die Halteverbotszone Memminger Osten in Kraft. Foto: Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Die Haltverbotszone im Memminger Osten, die der Stadtrat im Juni diesen Jahres beschlossen hat, kann zum 15. September 2025 bereits in Kraft treten. Ziel ist es hierbei, das sogenannte "Wildparken" zu erschweren und damit die die Anwohner dort zu entlasten.

Die öffentlichen Straßen in den Wohngebieten sind dort in der Vergangenheit mit den Fahrzeugen der Fluggäste des Allgäu Airports zum Teil stark zugeparkt worden.

30 Euro pro Jahr für Anwohner

Nun wurden die insgesamt 14 Schilder vom Bauhof aufgestellt, die die großflächige Haltverbotszone ausweisen, in der Parken mit Parkscheibe bis zu zehn Stunden zulässig ist. Anwohner können gegen eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Haltverbotszone beantragen. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird diesen Bereich kontrollieren.

Mindestens vierwöchiger Probelauf

Es ist zunächst ein mindestens vierwöchiger Probelauf vorgesehen, bei dem am Fahrzeug lediglich ein Hinweis auf die Neuregelung angebracht, jedoch noch nicht gebührenpflichtig verwarnt wird. Später ist auch ein Abschleppen von Fahrzeugen durch die Polizei möglich.

Der Bereich für die Haltverbotszone Memmingen-Ost umfasst das Gebiet südlich der A 96, östlich der Bahnlinie und westlich sowie nördlich des Tiroler Rings einschließlich Im Kalker Feld. Die Kosten für die notwendige Beschilderung liegen bei rund 10.000 Euro.