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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Meldung bis 31. März 2026 erforderlich

veröffentlicht am 21.02.2026

Kempten-Memmingen (dl/as). Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen ihre Beschäftigungsdaten schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2025 bis spätestens 31. März 2026 an die Agentur für Arbeit übermitteln. Die Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden.

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen sind Betriebe ab einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für kleinere Unternehmen gelten besondere Regelungen.

Die entsprechende Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus dem Jahr 2025 muss bis spätestens 31. März 2026 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Übermittlung erfolgt am einfachsten elektronisch.

Kostenlose Software „IW-Elan“ unterstützt bei der Anzeige

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan zur Verfügung. Sie kann unter www.iw-elan.de im Bereich „Software“ heruntergeladen werden. Mit dem Programm lässt sich auch berechnen, ob und in welcher Höhe eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen ist.

Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt entrichten. Die Staffelbeträge wurden für das Jahr 2026 erhöht.

Mittel fließen in die Förderung der Teilhabe

Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe werden gezielt zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt. Dazu zählen unter anderem:

  • die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • finanzielle Förderungen wie Eingliederungszuschüsse
  • begleitende Unterstützungsangebote

Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe und zum Anzeigeverfahren finden Arbeitgeber online unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen

Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur berät Betriebe zudem bei Fragen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen. Er ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 4 555520 erreichbar.