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Besserer Lärmschutz für Buxheim

Anspruch geht über „30-Jahres-Urteil“ hinaus

veröffentlicht am 07.03.2018
Stau

Die Autobahndirektion Südbayern sieht einen langfristigen Anspruch auf Lärmvorsorge für die Gemeinde Buxheim. Foto Autobahn-Motiv: Th. Reinhardt/pixelio

Berlin/Buxheim/Memmingen (dl). Die Autobahndirektion Südbayern (ABDSB) sieht nach der Erörterung der immissionsrechtlichen Situation durch die geplanten Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz Memmingen einen über das sogenannte „30-Jahres-Urteil“ hinausgehenden Anspruch auf Lärmvorsorge für die Gemeinde Buxheim.

Holetschek

Der Memminger CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek. Foto: privat

Stracke

Der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU). Foto: privat

Diese guten Nachrichten teilen der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek und sein Kollege im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke (beide CSU), nach einem Austausch mit der ABDSB mit.

„Damit können für einen Lärmschutz erfreulicherweise alle bestehenden Anwesen in die Überlegungen miteinbezogen werden und nicht nur die zum Zeitpunkt der damaligen Planfeststellung vorhandenen Anwesen“, betonen Holetschek und Stracke.

Neben der immissionsrechtlichen Klärung wurde zwischenzeitlich auch das Verkehrsgutachten auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben. Das Gutachten dient als Grundlage der Lärmberechnungen, die derzeit noch aktualisiert werden.

Die Autobahndirektion Südbayern will die Ergebnisse der Berechnungen im Sommer 2018 der Gemeinde Buxheim vorstellen und anschließend zu einer öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen einladen, um die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen.

Danach werden die eingebrachten Anregungen geprüft und ggf. eingearbeitet und anschließend das Planfeststellungsverfahren beantragt. Besonders wichtig: „Andere, derzeit laufende Planungen der Autobahndirektion Südbayern – etwa in Bezug auf Lärmschutz in Volkratshofen – stehen nicht in Konkurrenz zu den Planungen in Buxheim“, so Holetschek und Stracke.