
Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Seine Nester dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung entfernt werden . Was also tun, wenn sich Störche auf dem eigenen Dach niederlassen möchten.
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Unterallgäu/Memmingen (dl). Der Bestand an Weißstörchen hat in den vergangenen Jahren auch in Memmingen und dem Unterallgäu stark zugenommen. In den nächsten Wochen ist mit weiteren Brutkolonien zu rechnen. Aber wie soll man sich verhalten, wenn sich diese großen Vögel auf dem eigenen Kamin niederlassen?
Für private Hausbesitzer können die Nester also zu einem Problem werden, zumal Weißstörche streng geschützt sind. Aber was tun, ohne gegen den Artenschutz zu verstoßen, wenn sich die Vögel auf dem Kamin nisten?
Auf diese Problematik weisen die Naturschutzbehörden der Stadt Memmingen und des Landratsamts Unterallgäu hin.
Vor allem wenn der Nestbau auf beheizten Kaminen erfolgt, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Heizungen und Öfen können dann oft nicht mehr betrieben werden, da die Gefahr besteht, dass die Rauchgase in die Wohnräume gelangen. Aber auch wenn Gebäudeeingänge mit Kot verschmutzt oder Dachrinnen mit Reisig verstopft sind, kann das problematisch sein.
Aufmerksam sein und schnell handeln
Deshalb bitten die Naturschutzbehörden in der Zeit von Mitte Februar bis Anfang Mai um erhöhte Wachsamkeit. Rasch handeln müsse man, wenn noch kein Nest vorhanden ist und Störche an einer Stelle mit dem Bau beginnen, an der ein Horst nicht geduldet werden kann. Das Nistmaterial müsse dann rechtzeitig vor einem möglichen Brutbeginn beseitigt werden. Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Naturschutzbehörden stehen in solchen Fällen beratend zur Seite.
Sobald bereits ein Brutversuch stattgefunden hat, gilt Bestandsschutz für ein Nest. Es darf dann nicht ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung entfernt oder umgesiedelt werden - auch nicht im Winterhalbjahr, wenn die meisten Tiere bestehender Horste im Süden sind. Der Grund: Störche kehren viele Jahre lang immer wieder zu ihren Nestern zurück. Ansprechpartnerin für Ausnahmegenehmigungen ist Rebecca Müller von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Schwaben in Augsburg, Telefon (0821) 327 2224, E-Mail: rebecca.mueller@reg-schw.bayern.de.
Das Unterallgäu und Memmingen zählen zu den Siedlungsschwerpunkten von Weißstörchen in Schwaben. Aktuell gibt es in der Region fünf Brutkolonien mit rund 85 Brutpaaren. Mit weiteren Koloniegründungen ist zu rechnen. Bei Fragen oder auch wenn man auf seinem Gebäude ein Storchennest wünscht, kann man sich mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, der Unteren Naturschutzbehörde oder direkt mit der Regierung von Schwaben in Verbindung setzen.