Blickten auf 25 jahre AsF zurück (von rechts): Bezirksrätin Petra Beer, Verena Gotzes und Irmgard Schäffler. Foto: privatMemmingen/Unterallgäu (dl/as). Ein Rückblick auf 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (AsF) Memmingen-Unterallgäu sowie das neue Familienpflegezeitgesetz standen auf der Tagesordnung beim traditionellen Jahresabschlusstreffen der SPD-Frauen.
1989 wurde die AsF im Unterbezirk auf Initiative von Anne Leipert gegründet mit dem Ziel, die politische Arbeit mit und für Frauen zu forcieren. Irmgard Schäffler skizzierte die 25-jährige Geschichte der AsF im Unterbezirk Memmingen-Unterallgäu und belegte eindrücklich mit Zahlen, wie es derzeit um die Vertretung von Frauen in der Politik steht: Der Frauenanteil im Kreistag Unterallgäu und im Stadtrat Memmingen liegt demnach bei 25, bei den Stadt- und Gemeinderäten im Landkreis Unterallgäu bei nur 17 Prozent. Im Bundestag bestimmen 36,5 Prozent Frauen mit, im bayerischen Landtag sind 29,4 Prozent der Mitglieder weiblich.
„Da besteht noch deutlich Luft nach oben und wir dürfen nicht nachlassen im Bestreben um die Gleichstellung“, erklärte Schäffler.
Pflegende Angehörige entastet
"Mit dem neuen Familienpflegezeitgesetz wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf deutlich verbessert", so Verena Gotzes. Pflegende Angehörige - und das sind in der Mehrzahl Frauen – werden entlastet. Das neue Familienpflegezeitgesetz beinhaltet einen Rechtsanspruch auf zehn Tage Pflegezeit, wenn eine akute Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen eintritt. Somit können Angehörige die Pflegesituation organisieren. Als Lohnersatzleistung erhalten sie während dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld.
„Schon heute besteht die Möglichkeit, sechs Monate lang entweder ganz aus dem Beruf auszusteigen oder in Teilzeit zu wechseln", erklärte Gotzes weiter. Oftmals reiche diese Zeit aber nicht aus, deshalb bestehe jetzt ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser Zeit können Beschäftigte die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Wer schwerstkranke Angehörige in der letzten Lebensphase begleiten möchte, kann sich künftig für maximal 3 Monate freistellen lassen.
"Eine gute Nachricht für Pflegebedürftige und deren Angehörige"
Dies ist eine gute Nachricht für Pflegebedürftige und deren Angehörige, so die einhellige Meinung der SPD-Frauen.
Der einzige Wermutstropfen an dem Familienpflegezeitgesetz ist, dass Beschäftige in Betrieben unter 25 Mitarbeitern vom gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung für Familienpflege ausgeschlossen sind.
Abschließend wurde Irmgard Schäffler von Verena Gotzes und von der stellvertretenden SPD-Unterbezirksvorsitzenden Petra Beer geehrt. Schäffler ist seit 25 Jahren Mitglied im Vorstandsteam der AsF.