Memmingen (dl). Aufgrund einer Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen ist das Abbrennen
von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt verboten. Darauf weist die Behörde ausdrücklich hin.
Damit sollen die historischen Gebäude geschützt werden. Zum Verbot gehören Feuerwerkskörper
der Kategorie 2, beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke, Schwärmer u.ä., die in der Memminger Altstadt (siehe Grafik) an Silvester, 31.12.2017, und Neujahr, 01.01.2018, nicht abgebrannt werden dürfen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen.
von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt verboten. Darauf weist die Behörde ausdrücklich hin.
Damit sollen die historischen Gebäude geschützt werden. Zum Verbot gehören Feuerwerkskörper
der Kategorie 2, beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke, Schwärmer u.ä., die in der Memminger Altstadt (siehe Grafik) an Silvester, 31.12.2017, und Neujahr, 01.01.2018, nicht abgebrannt werden dürfen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen.
Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist gesetzlich verboten.
Das Feuerwerksverbot in der Altstadt wurde erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und hat sich seitdem sehr bewährt.