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Keine Knaller und Raketen in der Altstadt!

veröffentlicht am 17.12.2015

APDSC DIGITAL CAMERAMemmingen (dl). Auch heuer darf in der Memminger Altstadt an Silvester kein Feuerwerk gezündet werden. Laut Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen werden Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Die Einhaltung des Verbotes wird polizeilich überwacht.

Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller oder Batteriefeuerwerke in der Memminger Altstadt (siehe Plan) an Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 01. Januar 2016, verboten.

"Aufgrund der engen Bebauung in der Memminger Altstadt und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes, als auch ein mögliches großes potentielles Schadensausmaß mit erheblichen Gefahren im Brandfall für Leib und Leben der Altstadtbewohner", heißt es in der Allgemeinverordnung. Gerade die denkmalgeschützte, historische Baustruktur, die zu großen Teilen aus dem Mittelalter stammt, sei Brandgefahren in besonderem Maße ausgesetzt.

Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie jedoch gewohnt abgeschossen werden.
Und noch ein Hinweis: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen ist gesetzlich verboten.

Das Feuerwerksverbot in der Altstadt wurde erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und habe sich seitdem bewährt, informiert die Stadtverwaltung.

Plan Abbrennverbot In dem umgrenzten Bereich der Altstadt darf kein Feuerwerkskörper gezündet werden. Grafik: Stadt Memmingen