Memmingen (dl). Auch in diesem Jahr ist das Abbrennen von Böllern und Raketen in der Memminger Altstadt verborten. Zum Schutz der historischen Gebäude dürfen keine Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke, Schwärmer in der Memminger Altstadt an Silvester und Neujahr gezündet werden. Hierzu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen.
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen.
Außerhalb der Altstadtgrenze (siehe Grafik) dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Nähe von Kirchen, des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern und anderen besonders brandempfindlichen Gebäuden gesetzlich verboten.