Memmingen (dl). Auf dem Memminger Jahrmarkt, der heuer vm 11. bis 19. Oktober stattfindet, sind Messer und Waffen verboten und dürfen nicht mitgeführt werden. Auch Haustiere dürfen nicht auf den Jahrmarkt.
Beim Memminger Jahrmarkt und Krämermarkt dürfen Besucher keine Messer oder Waffen mitführen, auch keine kleinen Taschenmesser, teilt das Ordnungsamt der Stadt Memmingen mit.
Für den Memminger Jahrmarkt gilt, wie für alle Märkte das Waffengesetz. Das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes (§ 1 Abs. 2 WaffG) und von Messern ist bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt (§ 42 Abs. 1 und Abs. 4a WaffG).
Ausnahmen vom Messerverbot gelten bundesweit unter anderem für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Diese gibt es auch auf Jahrmärkten. Messer, die dort erworben werden, dürfen mitgeführt werden. Besucher müssen sie aber verpackt lassen und nicht zugriffsbereit transportieren.
Auch keine Haustiere erlaubt
Auch Haustiere, insbesondere Hunde, dürfen gemäß der städtischen Marktsatzung (§11 Abs. 2) nicht zum Jahrmarkt oder zum Krämermarkt mitgenommen werden. Während der Betriebszeiten dürfen Tiere nicht durch das Jahrmarktsgelände geführt werden. Ausgenommen sind Begleithunde (z. B. Blindenhunde, Assistenzhunde).