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Melderecht: Längere Fristen bei An- und Abmeldungen

veröffentlicht am 27.10.2015

Dino Deriu Dino Deriu, Leiter des Memminger Pass- und Einwohnermeldeamtes informiert über Neuerungen im Melderecht. Foto: Stadt Memmingen

Memmingen/Berlin (dl). Zum 1. November tritt ein bundesweit einheitliches Melderecht in Kraft, das die bisherigen 16 Landesmeldegesetze ablöst.

Dino Deriu, Leiter des Einwohnermelde- und Passamts der Stadt Memmingen, informiert über die Neuerungen.

Welche Neuerungen bringt das deutschlandweit einheitliche Melderecht für die Bürger?

Dino Deriu: Neu ist insbesondere die Beteiligung des Wohnungsgebers. Das heißt, wer sich zukünftig an-, um- oder abmeldet, muss uns eine Bestätigung des Wohnungseigentümers oder - bei einer Untervermietung - des Hauptmieters vorlegen, wann und mit welchen Personen er ein- oder auszieht. Ziel ist Scheinanmeldungen zu vermeiden.

Was genau ist eine Scheinanmeldung?

Dino Deriu: Es konnte bisher vorkommen, dass sich jemand auf eine Wohnung anmeldet, die er tatsächlich gar nicht nutzt. Die dadurch erschlichene Meldebestätigung wurde unter anderem für den Abschluss von Handyverträgen oder zur Kontoeröffnung verwendet. Erst im Nachhinein hat ein Eigentümer z.B. an höheren Müllgebühren gemerkt, dass jemand fälschlicherweise unter seiner Adresse gemeldet ist. So etwas kam bei uns in Memmingen allerdings selten vor, zukünftig soll es von vornherein ausgeschlossen werden.

Bringt das neue Melderecht Vorteile für die Bürger?

Dino Deriu: Auf jeden Fall, bei An- und Abmeldungen gelten zukünftig längere Fristen. Wer ins Ausland wegziehen möchte, musste bislang an seinem letzten Tag in Deutschland bei uns vorbeikommen und sich abmelden. Zukünftig hat er dafür die letzte Woche vor dem Umzug Zeit. Man bekommt so auch früher die Abmeldebescheinigung, die man für den Arbeitgeber oder für den Zoll braucht. Nach einem Umzug hat man zukünftig offiziell zwei Wochen Zeit sich anzumelden. Bisher war dafür nur eine Woche vorgesehen.

Warum hat man das Melderecht bundesweit einheitlich gestaltet?

Dino Deriu: Es ist sinnvoll. Das Melderecht ist eine übertragene Angelegenheit, die in den Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung fällt und deutschlandweit alle gleichermaßen betrifft. Der Bund führt nunmehr das bisherige Melderechtsrahmengesetz und die 16 Landesmeldegesetze in ein einheitliches Bundesmeldegesetz zusammen.