Die Lokale Memmingen
Gefro AOK JB Sport Enerix Brommler Fotoecke VHS Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

Säuglinge vor Rotaviren schützen - AOK übernimmt Kosten für Schluckimpfung

veröffentlicht am 25.11.2013

Memmingen (dl). Die AOK Memmingen-Unterallgäu übernimmt ab sofort die Kosten für die Schluckimpfung von Säuglingen gegen Rotaviren. Die Rotavirus-Infektion tritt vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern auf. Beinahe alle Kinder infizieren sich mit Rotaviren in den ersten zwei bis drei Lebensjahren – dem Alter mit dem höchsten Komplikationsrisiko.

Die höchste Anzahl an Rotavirus-Erkrankungen findet sich normalerweise bei Kindern unter drei Jahren. Das Rotavirus ist sehr leicht übertragbar und für Kinder reichen kleinste Mengen des Virus aus, um die Erkrankung hervorzurufen.

Druck„Rotaviren sind neben Noroviren häufig nachgewiesene Erreger von akuten Durchfallerkrankungen bei Säuglingen“, so Franz Hefele von der AOK-Direktion Memmingen-Unterallgäu. Dabei treten schwere Krankheitsverläufe, die eine Krankenhausbehandlung notwendig machen, vorwiegend bei Säuglingen und Kleinkindern sowie bei älteren Personen auf.

Schluckimpfung für Babys ab der 6. Lebenswoche

Bei Säuglingen und Kleinkindern ist der Verlauf schwerer als bei anderen Durchfallerkrankungen. Die Krankheitszeichen bestehen in der Regel zwei bis sechs Tage. Bei schweren Verlaufsformen kann es zu einer Austrocknung des Körpers mit lebensbedrohlichen Folgen kommen. Gegen Rotaviren schützt eine Schluckimpfung. In Deutschland sind zurzeit zwei Impfstoffe zugelassen, mit denen nur junge Säuglinge geimpft werden können. Die erste Gabe des Impfstoffs erfolgt ab der 6. Lebenswoche, die letzte Dosis sollte vor Vollendung der 24. bzw. 26. Lebenswoche gegeben werden. Der Impfschutz hält zwei bis drei Jahre an. Die Rotavirus-Schluckimpfung kann beim Arzt nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. „Die Eltern bezahlen daher den Impfstoff in der Apotheke sowie die ärztliche Leistung zunächst selbst und die AOK erstattet danach die Auslagen“, erklärt Hefele. Weitere Informationen gibt es unter www.aok.de/bayern und vor Ort in den Geschäftsstellen.