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Schutz vor Sexualstraftätern - Infoveranstaltung zum Führungszeugnis für Ehrenamtliche

veröffentlicht am 29.01.2015

 Informierte zahlreiche Vereins- und Trägervertreter über die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes: Stadtjugendamtsleiter Jörg Haldenmayr. Foto: Häfele/Pressestelle Stadt Memmingen Stadtjugendamtsleiter Jör Haldenmayr informierte zahlreiche Vereins- und Trägervertreter über die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes und freute sich über viele postive Rückmeldungen.
Foto: Häfele/Pressestelle Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sollen zum besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. So regelt es das Bundeskinderschutzgesetz. Was die Gesetzesänderung genau beinhaltet und wie diese umgesetzt wird, erläuterte jetzt der Memminger Jugendamtsleiter Jörg Haldenmayr vor interessierten Vertretern der Jugendarbeit in einer gut besuchten Informationsveranstaltung.

Die Gesetzesregelung stellt eine Chance dar, verurteilte pädosexuelle Straftäter von den Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten. „Allerdings soll dieser Schritt keinesfalls als Generalverdacht gegen all diejenigen verstanden werden, die sich in der Jugendarbeit engagieren und dabei wertvolle Arbeit leisten – meist unbezahlt in ihrer Freizeit“, betonte Amtsleiter Jörg Haldenmayr bei der Informationsveranstaltung in der Rathaushalle, wo sich über 70 interessierte Vertreter von Memminger Vereinen, Kirchen und Verbänden bei den Mitarbeitern des Stadtjugendamts informierten.

Das Gesetz sieht vor, dass die Jugendämter mit den Trägern und Vereinen eine Vereinbarung zur Vorlage der Führungszeugnisse abschließen. Die Vereinbarung orientiert sich an bayernweiten Vorgaben und wurde im November letzten Jahres einhellig vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Memmingen beschlossen. So soll jeder, der ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, Einblick in das erweiterte Führungszeugnis gewähren - es sei denn, dass Art, Intensität und Dauer des Kontakts eine Gefährdung nahezu ausschließen.

"Vereine und Träger als Partner gewinnen"

Man habe nicht vor, die Umsetzung vor Ort zu überprüfen, betonte Haldenmayr gegenüber den Vereinsvertretern. „Wir wollen die Memminger Vereine und Träger als Partner gewinnen für unsere gemeinsame Verantwortung schutzlosen Kindern und Jugendlichen gegenüber", so der Jugendamtsleiter. "Wir vertrauen deshalb darauf, dass Sie diese Verantwortung aus eigenem Interesse und aus eigener Überzeugung heraus gut wahrnehmen.“

Einige Vereine und Träger – darunter die Sportvereine TVM und DJK SV Ost, der Memminger Eishockeyverein ECDC und der Stadtjugendring – hatten bereits im Vorfeld der Informationsveranstaltung mit dem Jugendamt die Kooperationsvereinbarung zur Vorlage der Führungszeugnisse unterzeichnet. Beim Informationsabend kamen etliche neue Unterschriften von Vereinsvertretern hinzu.

Wo gibt es das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis kann beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes beantragt werden. Für ehrenamtlich Engagierte ist das Zeugnis kostenfrei. Wer das erweiterte Führungszeugnis nicht direkt beim Verein oder Träger vorzeigen will, kann sich beim Stadtjugendamt auch eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Umfangreiche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des § 72 a SGB VIII, zur Beantragung des Führungszeugnisses, zu möglichen Ausnahmen und gängigen Fristen sowie Umsetzungsvorschläge gibt es auch auf der Homepage der Stadt Memmingen unter www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html. Vereine und Träger, die noch keine Unterlagen dazu erhalten haben, werden gebeten, sich direkt mit dem Jugendamt unter den Telefonnummern 08331/850-411 oder -419 in Verbindung zu setzen.