Memmingen (dl). Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke in der Memminger Altstadt an Silvester und Neujahr, also am 31. Dezember und 1. Januar, verboten.
Hierzu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen.
Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen ist gesetzlich verboten.
Laut Auskunft der Stadt Memmingen wurde das Feuerwerksverbot in der Altstadt erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und habe sich seitdem sehr bewährt.