
Memmingen (dl). Am Samstag und Sonntag, 5. und 6. Dezember, findet im Konferenzraum der Stadthalle Memmingen (Zugang Kleiner Saal) die Wahlen zum Ausländerbeirat statt. Mehr als 3.100 Wahlberechtigte sind dazu aufgerufen.
Entsprechend der Satzung der Stadt Memmingen für den Ausländerbeirat werden die insgesamt 20 stimmberechtigten Mitglieder des Beirats in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl alle vier Jahre gewählt. Ebenfalls stimmberechtigtes Mitglied im Ausländerbeirat ist der vom Stadtrat bestellte Ausländerbeauftragte der Stadt Memmingen, Comm. Antonino Tortorici. Für die elfte „Legislaturperiode“ des Ausländerbeirates sind über 3.100 Ausländerinnen und Ausländer in der Stadt Memmingen wahlberechtigt.
Die Wahlen finden an folgenden Terminen statt:
Samstag, 05.12.15, Stadthalle, Konferenzraum im Erdgeschoss:
10:00 Uhr Gruppe der anerkannten Asylberechtigten
10:30 Uhr Staatsangehörige aus Mazedonien
11:00 Uhr Staatsangehörige aus Bosnien-Herzegowina
11:30 Uhr Staatsangehörige aus Spanien
12:00 Uhr Staatsangehörige aus Kroatien
13:00 Uhr Staatsangehörige aus Portugal
13:30 Uhr Staatsangehörige aus Griechenland
14:00 Uhr Staatsangehörige aus Serbien/Kosovo
15:00 Uhr Staatsangehörige aus Italien
Sonntag, 06.12.15, Stadthalle, Konferenzraum im Erdgeschoss:
12:00 Uhr Staatsangehörige aus der Türkei (bis 17 Uhr)
Die Wahl wird vom Hauptamt der Stadt Memmingen durchgeführt. Wahlberechtigt sind die Angehörigen der angeführten Nationen und die Gruppe der anerkannten Asylberechtigten, die seit einem Jahr in Memmingen wohnen und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben.
Allen stimmberechtigten Ausländerinnen und Ausländer erhalten ein Wahlbenachrichtigungsschreiben. Auskünfte und Informationen zur Ausländerbeiratswahl erteilt das Hauptamt der Stadt Memmingen, Telefon 08331/850-103.
Info: Das Memminger Gremium, das die Interessen der ausländischen Mitbürger/innen in der Stadt vertritt, wurde im Jahr 1975 als einer der ersten Ausländerbeiräte in Bayern gegründet. Der Beirat setzt sich aus den Vertretern der verschiedenen Staatsangehörigkeiten und Behörden, Bildungsträgern, karitativen Einrichtungen und Betreuungsorganisationen als beratende Mitglieder zusammen.