Vorsorge ist entscheidend. Angehörige sollten festlegen, wer im Notfall informiert werden soll. Foto: pixabay/Sabinevernerb
(as). Ein Sturz, eine Krankheit oder ein Unfall – und plötzlich steht der Alltag Kopf. Was passiert, wenn die Person, die täglich pflegt, selbst ausfällt? Diese Frage beschäftigt viele Familien, denn eine flächendeckende Notfallversorgung gibt es bislang nicht. Doch es tut sich etwas.
In Bayern entstehen derzeit Pflegekrisendienste, die kurzfristig einspringen, wenn pflegende Angehörige ausfallen. Sie übernehmen unbürokratisch die Versorgung – meist für bis zu fünf Tage, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. Das Bayerische Gesundheitsministerium fördert den Aufbau dieser Dienste ausdrücklich, denn sie schließen eine wichtige Lücke im Pflegesystem.
Wer akut Unterstützung braucht, findet über die Plattform www.pflegefinder.bayern schnell Hilfe. Dort sind bayernweit Pflegedienste, Heime, Tagespflegeeinrichtungen und über 250 Beratungsstellen gelistet – kostenfrei und online abrufbar. So lässt sich auch kurzfristig klären, wer in der Region einspringen kann.
Fehlt ein Notfallplan oder eine Vorsorgevollmacht, kann im Ernstfall das Betreuungsgericht einen vorläufigen Betreuer einsetzen. In akuten Gefahrensituationen – etwa wenn niemand erreichbar ist – koordinieren auch Rettungsdienste oder Notfallseelsorger die ersten Schritte.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, ist Vorsorge entscheidend. Angehörige sollten festhalten, wer im Notfall informiert werden soll, welche Dienste bekannt sind und wo wichtige Unterlagen liegen. Eine hilfreiche Checkliste bietet der Ratgeber „Den eigenen Weg finden“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums – kostenlos unter www.bestellen.bayern.de
Auch wenn es noch keine zentrale Hotline für Pflegenotfälle gibt, zeigen Projekte wie der Pflegefinder und die neuen Pflegekrisendienste, dass die Unterstützung Schritt für Schritt ausgebaut wird. Wer frühzeitig vorsorgt, kann sicher sein: Im Ernstfall ist Hilfe da.
Wenn der pflegende Angehörige verstirbt
Verstirbt die Pflegeperson unerwartet, bleiben Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen oft plötzlich allein zurück. In solchen Fällen übernehmen zunächst Vorsorgebevollmächtigte die Entscheidung über den Aufenthaltsort und die Versorgung. Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht umgehend einen rechtlichen Betreuer – bei Bedarf auch vorläufig.
Das Innenministerium empfiehlt, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und einen Notfallplan zu erstellen. Der Ratgeber „Den eigenen Weg finden“ bietet dazu praxisnahe Tipps und eine leicht umsetzbare Checkliste.