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Werbegemeinschaft: Weihnachtswichteln in der Altstadt statt Einkaufen auf der "grünen Wiese"

veröffentlicht am 11.11.2015

Kerstin Uliana und Hermann Zelt von der Werbegemeinschaft im Elisabethsaal im Weißen Ross Kerstin Uliana und Hermann Zelt von der Werbegemeinschaft Junge Altstadt begrüßten etwa 80 Mitglieder zur Versammlung  im Hotel Weißes Ross. Foto: Fügenschuh

Memmingen (sfü): Am vergangenen Dienstag traf sich die Werbegemeinschaft Junge Altstadt e.V. im Hotel Weißes Ross zur dritten Mitgliederversammlung in diesem Jahr. Auf der Agenda des Vereins standen die kommenden Winteraktionen des Einzelhandels wie zum Beispiel das Weihnachtswichteln und die lange Einkaufsnacht am 27. November.

Kerstin Uliana von der Werbegemeinschaft zog ein Resümee der äußerst erfolgreichen Wichtelaktion im vergangenen Jahr. „Wir freuen uns, dass wir für dieses Jahr wieder neue Geschäfte dazugewinnen konnten", so Uliana. Auch alle Fragen, den Datenschutz der Teilnehmer/innen betreffend, seien mittlerweile geklärt. „Alle Teilnehmerkarten werden nach der Verlosung der Hauptpreise vernichtet und die persönlichen Daten nirgends gespeichert“, erklärte Uliana. Mit der Weihnachtswichtel-Aktion möchte die Werbegemeinschaft eine attraktive Alternative zum Einkaufen „auf der grünen Wiese“ bieten und den Handel in der Innenstadt beleben.

„Einkaufen im Lichterglanz“

Noch vor dem Weihnachtswichteln steht jedoch die lange Einkaufsnacht an. Unter dem Motto „Einkaufen im Lichterglanz“ soll sich die Memminger Innenstadt auch in diesem Jahr wieder in eine weihnachtliche Einkaufslandschaft verwandeln. Uliana appellierte daher an die teilnehmenden Händler, sich aktiv an dieser Aktion zu beteiligen.

Ein weiterer Programmpunkt des Abends war ein Vortrag zum Thema „Ladendiebstahl“. Laut Statistik nimmt die Zahl an Ladendiebstählen in Bayern leicht zu, wobei über 50 Prozent der Diebstähle von Kunden und etwa 25 Prozent von Mitarbeitern begangen werden. Zwei Experten des Handelsverbandes Bayern (HBE), Referent Andreas Gärtner und Rechtsanwältin Linda Pouyadou, informierten über Tricks und Vorgehensweisen von Dieben und erläuterten, welche rechtlichen Schritte die Händler unternehmen können.

„Top Ten“ der Diebstahl- und Betrugsmaschen

Gärtner stellte die „Top Ten“ der Diebstahl- und Betrugsmaschen vor. Das Repertoire reiche vom spontanen Gelegenheitsdiebstahl bis zur professionellen (Banden-)Kriminalität, bei der präparierte Taschen oder sogar falsche Babybäuche zum Einsatz kämen. Selbst Kinder würden aufgrund ihrer Strafunmündigkeit bis zum 14. Lebensjahr in manchen Fällen von Banden, älteren Geschwistern oder den eigenen Eltern zum Stehlen verleitet. Juristin Pouyadou betonte deshalb: „Auch in solchen Fällen sollte die Polizei verständigt werden. Zum einen ist nicht immer ersichtlich, ob der jugendliche Dieb 13, 14 oder 15 Jahre alt ist, zum anderen ist es wichtig, dass das Jugendamt informiert wird und die Lebensumstände des Kindes oder Jugendlichen genauer untersucht.“

Von Maßnahmen der Selbsthilfe riet die Juristin dringend ab. „Wer einen Ladendieb erwischt, der fliehen will, darf diesen festhalten, bis die Polizei erscheint. Ist der Dieb jedoch einsichtig und macht keine Anstalten wegzulaufen, wäre eine Festnahme seitens des Ladeninhabers eine Freiheitsberaubung.“ Auch vor dem Veröffentlichen von Videomaterial der Überwachungskamera auf sozialen Plattformen wie Facebook warnte die Anwältin. Dies stelle eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Gefilmten dar. Letztendlich, so betonten beide Experten, seien aufmerksame, gut informierte Mitarbeiter.der beste Schutz vor Diebstahl.