3G-Regel für Besucher der Stadtverwaltung

Zutrittsregelungen ändern sich ab 17. Januar

veröffentlicht am 11.01.2022

Im Memminger Rathaus wie auch in allen anderen städtischen Verwaltungsgebäuden gilt ab Montag, 17.01.22, die 3G-Regel. Fotomontage: Laubisch

Memmingen (dl). In allen Gebäuden der Stadtverwaltung Memmingen gilt ab Montag, 17. Januar 2022, die 3G-Regel für alle Besucher.

Als Testnachweis dient die Bescheinigung eines negativen Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines negativen PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). In den Verwaltungsgebäuden besteht weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

In den städtischen Gebäuden, in denen die 2G-Regel gilt, bleibt diese weiterhin bestehen. So zum Beispiel in der Stadtbibliothek und Stadtarchiv. Die städtischen Museen und das Theater in Memmingen können mit einem 2G+ Nachweis besucht werden.