Allgemeinverfügung für Kundgebungen gilt weiterhin

Für Protestaktionen unter freiem Himmel bis zum 15. Februar

veröffentlicht am 30.01.2024

Bundesweit wird weiterhin mit Demonstrationen im Rahmen der „Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung“ gerechnet, auch in Memmingen. Foto: Svenja Gropper

Memmingen (dl). Die Stadt Memmingen hat die Allgemeinverfügung für "nicht oder nicht rechtzeitig angezeigte Versammlungen unter freiem Himmel" im Rahmen der Aktionswoche des Deutschen Bauernverbandes erneut bis Donnerstag, 15. Februar, verlängert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Es gelten damit weiterhin folgende Punkte:

  • Rettungswege müssen freigehalten werden.
  • Angehängte oder angebaute Fahrzeugteile wie abnehmbare Frontlader dürfen bei Versammlungen nicht mitgeführt werden, auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher sind nicht erlaubt
  • Fahrbahnen dürfen nicht verschmutzt werden.
  • Bundesfernstraßen dürfen zu Versammlungszwecken nicht befahren werden, auch nicht die Zu- oder Abfahrten.
  • Sofern keine stationäre Versammlung angemeldet ist, dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben.
  • Bei Korsos und Einzelfahrten darf eine Mindestgeschwindigkeit von 15km/h nicht unterschritten werden.
  • Auf der Ladefläche dürfen keine Personen transportiert werden.
  • Bei vielen Teilnehmern sind Fahrzeug-Blöcke zu bilden, um die Durchfahrt an Anschlussstellen oder Parkplätzen zu ermöglichen.
  • Um einen Rückstau bei Autobahnabfahrten zu vermeiden, sind in diesen Bereichen Blockaden, Langsamfahrten etc. untersagt.
  • Transparente müssen sicher und ohne die Sicht für den Fahrzeugführer zu beeinträchtigen an den Fahrzeugen angebracht werden.

Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen mit allen Regelungen finden Sie hier.