
Auch heuer ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt (rut umrandet) verboten. Grafik: Stadt Memmingen
Memmingen (dl). Die Stadt Memmingen erinnert daran, dass das Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Memminger Altstadt zum Schutz der historischen Gebäude an Silvester und Neujahr – wie in anderen Jahren auch - verboten ist.
Wie bekannt, ist der Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 vor Silvester auch in diesem Jahr Corona-bedingt verboten. Trotzdem haben manche vielleicht noch Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr aufgehoben. Zum Schutz der historischen Gebäude dürfen diese wie in den Vorjahren nicht in der Altstadt abgefeuert werden. Dazu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen, bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Auch in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sind Raketen gesetzlich verboten.
Aufgrund des generellen Abbrennverbots von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in der Altstadt, dürfen in diesem Bereich auch auf Privatgrundstücken keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das sogenannte "Jugendfeuerwerk" oder "Tischfeuerwerk" wie Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf auch in diesem Jahr jede und jeder ab zwölf Jahren kaufen und abbrennen.