Auf dem Wochenmarkt gilt jetzt Maskenpflicht

Regelung des Bayerischen Gesundheitsministeriums

veröffentlicht am 11.05.2020

Die Rechtslage hat sich geändert, Maskenpflicht gilt jetzt auch auf dem Memminger Wochenmarkt. Foto: Stadt Memmingen

Bayern/Memmingen (dl). Bislang waren Einkäufe auf dem Wochenmarkt unter freiem Himmel von der Maskenpflicht ausgenommen. Das ändern sich ab 12. Mai, wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilt.

Brauche ich beim Einkauf auf dem Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung oder nicht? Ab Dienstag, 12. Mai, ist dies bayernweit einheitlich geregelt, dann gilt auf den Märkten in Bayern Maskenpflicht. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben.

"Keine willkürliche Regelung"

Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Kunden und ihre Begleitpersonen müssen entsprechen auch auf dem Memminger Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, um das Corona-Ansteckungsrisiko zu reduzieren. „Das ist keine willkürliche Regelung der Stadtverwaltung“, betont Oberbürgermeister Manfred Schilder. „Die Rechtslage hat sich geändert, und die Maskenpflicht auf Märkten in Bayern wurde nun auf Landesebene für ganz Bayern verpflichtend geregelt.“