Bäume und Hecken jetzt noch schneiden?

Was im eigenen Garten erlaubt ist

veröffentlicht am 27.03.2024

Sträucher im eigenen Garten müssen und dürfen zurückgeschnitten werden, damit diese schön blühen. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Unterallgäu (dl). Dürfen Bäume, Hecken und andere Gehölze ab März noch geschnitten werden? Mit dieser Frage wenden sich jedes Jahr im Frühjahr viele Bürger an das Landratsamt Unterallgäu. Kreisfachberater Markus Orf erklärt, was im eigenen Garten erlaubt ist.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbiete im Sommerhalbjahr zwar viele Schnittmaßnahmen, das gelte aber nicht für Bäume im Hausgarten sowie Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern, so Orf. „Das Gesetz gilt zum Beispiel für Bäume in Parkanlagen, auf Grünflächen, Friedhöfen und sonstigen Außenanlagen sowie für Straßenbäume, Alleen und Bäume in der freien Landschaft“, erläutert er. Nicht gemeint sind damit aber Bäume in Hausgärten oder etwa in Kleingartenanlagen. Viele Schnittmaßnahmen im eigenen Garten seien sogar notwendig, damit die Pflanzen gesund bleiben. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des Zuwachses sowie zur Gesunderhaltung sind das ganze Jahr über erlaubt.

Weitere Informationen und einen Flyer zur Gehölzpflege findet man auf der Homepage des Landratsamts.