Bestens auf Schnee und Eis vorbereitet

Der Memminger Bauhof steht in den Startlöchern

veröffentlicht am 09.12.2019

Damit ab 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs werktags um 4 Uhr morgens, mit dem Schneeräumen. Foto: Julia Mayer/ Pressestelle Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Der Christkindlesmarkt ist eröffnet, am Adventskranz brennen die ersten Kerzen und die Weihnachtsvorbereitungen laufen auf vollen Touren. Auch der Bauhof bereitet sich vor, jedoch wie jedes Jahr um diese Zeit auf Eis und Schnee.

Damit alles gut klappt, wenn es in den nächsten Tagen und Wochen mehr als ein paar kleine Flöckchen vom Himmel schneit, hat der Bauhof circa 150 Kubikmeter Salz im Silo und 1.000 Tonnen Salz in der Salzhalle gelagert. Außerdem stehen 31 Räumfahrzeuge und 38 Handräumer bereit, um die Straßen und Wege in Memmingen und den Stadtteilen von Eis und Schnee zu befreien.

Räum- und Streupflicht der Bürger

Aber nicht nur das Team des Bauhofs ist gefragt, wenn Schnee fällt. Auch die Memmingerinnen und Memminger sind dazu angehalten, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu räumen. Ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt die sogenannte Räum- und Streupflicht. Bis 20 Uhr muss so oft geräumt werden, dass niemand durch Glätte oder Schnee gefährdet wird. Denn sollte jemand auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg stürzen und sich verletzten, stehen ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Zusätzlich bittet Markus Geikl, Leiter des Bauhofs, darum, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Autos so abstellen, dass die Räumfahrzeuge ungehindert ihre Arbeit verrichten können.

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann, weil er bei der Arbeit bzw. krank, verreist oder körperlich dazu nicht in der Lage ist, hat für eine Vertretung zu sorgen. Wenn dies nicht der nette Nachbar übernimmt, kann man einen Hausmeisterdienst beauftragen.

Außer dem Gehweg müssen Anlieger auch den Weg zum Haupteingang und bei Wohngemeinschaften den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen und Garagen räumen und streuen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass der Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert wird. Um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen, gehört er keinesfalls auf die Straße.

Streusalz nur in Ausnahmefällen

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass das Ausbringen von Streusalz nur bei absoluten Ausnahmezuständen zulässig ist: bei besonderer Glättegefahr oder bei Blitzeis. Ansonsten ist es verboten. Ätzende oder umweltschädliche Stoffe dürfen nicht genutzt werden, stattdessen sollen Sand oder Splitt verwendet werden.

Anfragen zum Winterdienst beantwortet das Servicetelefon des städtischen Bauhofs unter Telefon 08331/ 850-900.