Memmingen (dl/as). In einem Schreiben an Oberbürgermeister D. Ivo Holzinger beantragt die ÖDP-Fraktion, den für das Plenum am Montag, 6. Juli, zur Abstimmung vorgesehenen Tagesordnungspunkt „Entscheidung zur Beteiligung der Stadt Memmingen an einer Besitzgesellschaft auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg“ abzusetzen. Stattdessen fordert die ÖDP ein Ratsbegehren durchzuführen.
Zur Begründung führt der Fraktionsvorsitzende der ÖDP und Stadtrat Prof. Dr. Dieter Buchberger an, die Entscheidung berühre Memmingen in ganz besonderem Maße:
Insbesondere der Erwerb des südlichen Grundstücksteils berge hohe Risiken, da die Grundwassermessstellen dort PFT-Werte oberhalb der Schwellwerte aufwiesen. Eine PFT-Sanierung des Flughafengeländes erschiene auf Grund der PFT-Belastungen im Trinkwasser der Gemeinde Ungerhausen unausweichlich. Die finanziellen Risiken könnten heute noch nicht abgeschätzt werden. „Nicht einmal wir Stadträte haben Informationen darüber erhalten. Eine Abstimmung ohne Kenntnis der Sachlage verbietet sich selbstredend", so Buchberger. "Die Memminger Bevölkerung kann nur selbst darüber entscheiden, ob sie dieses Risiko in Kauf nimmt."

Die Unterstützung des Flughafens durch die Grundstückskäufe würde außerdem dazu führen, dass der geplante Airport-Ausbau realisiert werden könne, was eine erhebliche Zunahme der, auch nächtlichen, Lärmbelästigung zur Folge habe. "Viele Bürger wollen ihre Steuern nicht dafür einsetzen, durch einen Ausbau des Flugbetriebs ihre Grundstücke zu entwerten", erklärt Buchberger. Innerhalb der Lärmschutzzonen werde diese Entwertung vom Flughafen monetär entgolten. Es sei jedoch irrig, davon auszugehen, dass unmittelbar außerhalb der Lärmschutzzonen keine Entwertung stattfände. "Einen derart massiven Eingriff in das Privatvermögen Tausender Memminger hat es mit Zutun der Stadt Memmingen zumindest in der jüngeren Geschichte nicht gegeben“, moniert Buchberger.
"Erforderliche Unterlagen fehlen"
Die Absetzung des Tagesordnungspunkts sei schließlich auch deswegen zwingend erforderlich, weil die zur Abstimmung erforderlichen Unterlagen den Stadträten nicht vorlägen. Insbesondere fehlten Angaben über Satzung und Ziele der Besitzgesellschaft, zur Methodik der Grundstückswertermittlung, zu Pachterträgen und Erschließungskosten sowie zum Stand der Altlastensituation und den daraus folgenden Sanierungskosten.
Auf Nachfrage der Lokalen teilte Prof. Buchberger mit, dass das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens sehr wahrscheinlich wäre, zumal die Bürgerinitiative "Bürger gegen Fluglärm" von den Bürgern regelrecht dazu gedrängt werde, ein solches zu initiieren. Man wolle vorläufig aber noch abwarten, ob seitens der Gebietskörperschaften Ratsbegehren durchgeführt würden, erklärte Buchberger.