
Mit dem Bienenrettungs-Mobil parkte die ÖDP regelmäßig
am Weinmarkt, um Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln.Foto. Sonnleitner
Das am 18. Mai 2018 von der Ökologisch-Demokratischen Partei, ÖDP, gestartete und von weit über 50 Gruppen und Organisationen unterstützte Volksbegehren „Rettet die Bienen – stoppt das Artensterben“ hat die erste Hürde mit Bravour genommen. Am 5. Oktober haben die Initiatoren weit mehr als die erforderlichen 25.000 Unterstützungsunterschriften beim Innenministerium eingereicht, das nun das Volksbegehren (VB) auf seine Zulässigkeit prüfen muss. Hält das Innenministerium das Volksbegehren nicht für zulässig, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden.
Wird das VB zugelassen, müssen sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen
(zehn Werktagen) mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (etwa eine Million
bayerische Wahlberechtigte) nochmals in Listen eintragen, die auf ihrer
Stadt/Gemeinde in Amtsräumen ausliegen. Hierfür gibt das
Innenministerium den Zeitraum für die Eintragung bekannt.
Die Bekanntmachung muss spätestens sechs Wochen nach Einreichung des vollständigen Antrags erfolgen oder spätestens vier Wochen nach der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs. Die Eintragungsfrist beginnt zwischen acht und zwölf
Wochen nach der Bekanntgabe. Das Ergebnis der Eintragung
stellt der Landeswahlausschuss fest. Haben sich mehr als zehn Prozent der
Stimmberechtigten eingetragen, liegt ein rechtsgültiges Volksbegehren vor.
Volksbegehren schwierig, aber nicht unmöglich
Die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das eigentliche Volksbegehren, gilt als schwierig, aber nicht als unmöglich, wie erfolgreich durchgeführte Volksbegehren der ÖDP zeigen (Abschaffung des Bayerischen Senats im Jahr 1998 und konsequenter Nichtraucherschutz im Jahr 2010).
Jetzt
kommen Staatsregierung und Landtag ins Spiel. Zu einem rechtsgültigen
Volksbegehren muss die Bayerische Staatsregierung innerhalb von vier Wochen ihre Stellungnahme abgeben
und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Spätestens drei Monate danach muss
der Landtag das Volksbegehren behandeln und hat dabei drei Möglichkeiten: Er
kann die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens annehmen, dann ist ein
Volksentscheid unnötig.
Lehnt der Landtag ab, muss es innerhalb von drei
Monaten zum Volksentscheid kommen. Diesem Volksentscheid kann der Landtag einen
eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zur
Abstimmung stellen. Auch der Landtag kann die Rechtsgültigkeit des
Volksbegehrens bestreiten. Dann wäre der Bayerische Verfassungsgerichtshof
anzurufen.
Volksentscheid: Es entscheidet die
Mehrheit!
Falls alle weiteren Hürden genommen werden, kommt es zum Volksentscheid. Dieser gleicht einer Wahl mit Wahlbenachrichtigungskarte und Briefwahlmöglichkeit. Und: Es entscheidet die Mehrheit!
Die örtliche ÖDP, die nach
Aussagen der Kreisvorsitzenden Gabriela Schimmer-Göresz etwa 2.500 Unterschriften
zum guten Ergebnis beigesteuert hat, ist optimistisch, dass am Ende ein
Bayerisches Naturschutzgesetz steht, das konsequentere Maßnahmen für den
Artenerhalt vorsieht.
"Größtes Artensterben seit den Dinosauriern"
Denn die Aussichten sind düster, so Schimmer-Göresz: „Wir erleben derzeit das größte Artensterben seit den Dinosauriern und dürfen nicht mehr länger zusehen. Über 50 Prozent der Bienenarten und über 80 der Falter sind bereits verschwunden. Auch Vögel und viele andere Arten sind in ihren Beständen drastisch dezimiert. Schlimm genug, dass Staatsregierung und Landtag nicht längst reagieren und erst ein Volksbegehren für Bewegung sorgen muss.“