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Bienen retten – das dramatische Artensterben stoppen!

Der (lange) Weg zu einem besseren Bayerischen Naturschutzgesetz

veröffentlicht am 04.10.2018
Bienen retten – Artensterben stoppen!

Mit dem Bienenrettungs-Mobil parkte die ÖDP regelmäßig am Weinmarkt, um Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln.Foto. Sonnleitner

Das am 18. Mai 2018 von der Ökologisch-Demokratischen Partei, ÖDP, gestartete und von weit über 50 Gruppen und Organisationen unterstützte Volksbegehren „Rettet die Bienen – stoppt das Artensterben“ hat die erste Hürde mit Bravour genommen. Am 5. Oktober haben die Initiatoren weit mehr als die erforderlichen 25.000 Unterstützungsunterschriften beim Innenministerium eingereicht, das nun das Volksbegehren (VB) auf seine Zulässigkeit prüfen muss. Hält das Innenministerium das Volksbegehren nicht für zulässig, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden.

Wird das VB zugelassen, müssen sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen (zehn Werktagen) mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (etwa eine Million bayerische Wahlberechtigte) nochmals in Listen eintragen, die auf ihrer Stadt/Gemeinde in Amtsräumen ausliegen. Hierfür gibt das Innenministerium den Zeitraum für die Eintragung bekannt.

Die Bekanntmachung muss spätestens sechs Wochen nach Einreichung des vollständigen Antrags erfolgen oder spätestens vier Wochen nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die Eintragungsfrist beginnt zwischen acht und zwölf Wochen nach der Bekanntgabe. Das Ergebnis der Eintragung stellt der Landeswahlausschuss fest. Haben sich mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten eingetragen, liegt ein rechtsgültiges Volksbegehren vor.

Volksbegehren schwierig, aber nicht unmöglich

Die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das eigentliche Volksbegehren, gilt als schwierig, aber nicht als unmöglich, wie erfolgreich durchgeführte Volksbegehren der ÖDP zeigen (Abschaffung des Bayerischen Senats im Jahr 1998 und konsequenter Nichtraucherschutz im Jahr 2010).

Jetzt kommen Staatsregierung und Landtag ins Spiel. Zu einem rechtsgültigen Volksbegehren muss die Bayerische Staatsregierung innerhalb von vier Wochen ihre Stellungnahme abgeben und das Begehren dem Landtag unterbreiten. Spätestens drei Monate danach muss der Landtag das Volksbegehren behandeln und hat dabei drei Möglichkeiten: Er kann die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens annehmen, dann ist ein Volksentscheid unnötig.

Lehnt der Landtag ab, muss es innerhalb von drei Monaten zum Volksentscheid kommen. Diesem Volksentscheid kann der Landtag einen eigenen Gesetzesentwurf  als Alternative zur Abstimmung stellen. Auch der Landtag kann die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bestreiten. Dann wäre der Bayerische Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Volksentscheid: Es entscheidet die Mehrheit!

Falls alle weiteren Hürden genommen werden, kommt es zum Volksentscheid. Dieser  gleicht einer Wahl mit Wahlbenachrichtigungskarte und Briefwahlmöglichkeit. Und: Es entscheidet die Mehrheit!

Die örtliche ÖDP, die nach Aussagen der Kreisvorsitzenden Gabriela Schimmer-Göresz etwa 2.500 Unterschriften zum guten Ergebnis beigesteuert hat, ist optimistisch, dass am Ende ein Bayerisches Naturschutzgesetz steht, das konsequentere Maßnahmen für den Artenerhalt vorsieht.

"Größtes Artensterben seit den Dinosauriern"

Denn die Aussichten sind düster, so Schimmer-Göresz: „Wir erleben derzeit das größte Artensterben seit den Dinosauriern und dürfen nicht mehr länger zusehen. Über 50 Prozent der Bienenarten und über 80 der Falter sind bereits verschwunden. Auch Vögel und viele andere Arten sind in ihren Beständen drastisch dezimiert. Schlimm genug, dass Staatsregierung und Landtag nicht längst reagieren und erst ein Volksbegehren für Bewegung sorgen muss.“