Das Geld wird dringend benötigt

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen zur Corona-Soforthilfe

veröffentlicht am 26.03.2020

Dr. Marc Lucassen begrüsste in einer ersten Stellungnahme die Corona-Hilfsprogramme des Bundes. Archivbild: IHK Schwaben

Augsburg (dl). Die weltweite Corona-Krise wirkt sich auch enorm auf die hiesige Wirtschaft aus. Insbesondere Soloselbstständige und Kleinstunternehmen fürchten kurzfristig um ihre Existenz.

„Daher ist es richtig, dass auch der Bund für diese Zielgruppe eine Soforthilfe angekündigt hat. Nun muss das Geld schnell und unbürokratisch fließen“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen in einer ersten Stellungnahme die angekündigte Corona-Soforthilfe des Bundes.

Soloselbständige und Kleinstbetriebe können zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen und damit zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz mit 9.000 Euro aus dem Bundeshaushalt rechnen. Dieser Zuschuss erhöht sich bei Unternehmen mit sechs bis zehn Beschäftigten auf 15.000 Euro. Das sind die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms der Bundesregierung, das noch in dieser Woche durch das Parlament verabschiedet werden soll.

Nach dem Freistaat hat nun auch die Bundesregierung einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss für Soloselbständige und Kleinstbetriebe auf den Weg gebracht, wobei das bayerische Programm sogar Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten offensteht. Dr. Lucassen: „Nun geht es darum die verschiedenen Pakete von Bund und Land noch dieser Woche so aufeinander abzustimmen, dass sich die Förderung zielgerichtet verstärkt.“

Klein- und Kleinstunternehmen bilden die absolute Mehrheit der IHK-Mitgliedsunternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen. „Der überwiegende Teil unserer Mitgliedsunternehmen beschäftigt wenige als zehn Mitarbeiter. Bund und Land nehmen also eine tragende Säule unserer regionalen Wirtschaft in den Fokus“, so Dr. Lucassen abschließend.

Die für's Unternehmen günstigere Variante greift

Im Freistaat Bayern gibt es bereits einen sogenannten Härtefallfonds, dessen Fördergrenzen etwas niedriger liegen. Allerdings soll das Programm in Bayern dann so angewandt werden, dass die für das Unternehmen günstigere Variante (entweder Bund oder Land) herangezogen wird.

Die Förderrichtlinie zu der Soforthilfe des Bundes und das Antragsformular werden derzeit allerdings noch ausgearbeitet und stehen wohl erst in der kommenden Woche zur Verfügung.

Informationen über die Förderprogramme finden Sie auf der IHK-Seite.