Dem Unkraut ohne Chemie Herr werden

Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen

veröffentlicht am 07.07.2023

Unkrautentfernung mit Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen und Verkehrsflächen kann teuer werden. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Unterallgäu (dl). Blumen, Sträucher und andere Zierpflanzen schmücken im Sommer Gärten, Plätze oder Straßenränder. Immer wieder wächst dort auch unliebsames Unkraut. Auf vielen Flächen ist die Unkrautbekämpfung mit Herbiziden jedoch nicht erlaubt und kann teuer werden. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu hin.

Denn die Unkrautvernichtung mit Pflanzenschutzmitteln birgt Risiken für Gewässer und Umwelt. Auf befestigten Flächen ausgebracht, werden diese mit dem Regen abgespült und können so in den Wasserkreislauf gelangen.
Grundsätzlich gilt daher: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen verboten, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Damit gemeint sind befestigte und gepflasterte Flächen wie Gehwege, Friedhöfe, Bürgersteige, Radwege, Parkplätze, Verkehrsflächen, Grundstücks- und Garageneinfahrten, Hof- und Betriebsflächen, Flächen unter und neben Zäunen sowie Schottergärten. Wer hier Pflanzenschutzmittel ausbringt, weil dort Löwenzahn, Moos oder Sämlinge wachsen, dem drohen sogar Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Vorbeugen statt bekämpfen

Wer beispielsweise auf Schottergärten verzichtet, vermeidet häufiges Unkrautjäten. Denn zwischen den Steinen dieser Gärten sammeln sich leicht Blätter und Samen, die sich schnell zu einem unschönen Grün entwickeln. Gegen Unkraut helfen kann auf befestigten Flächen auch regelmäßiges Kehren, da dies Samen entfernt, bevor sich diese festsetzen.

Ausreißen oder abbürsten

Kommt es dennoch zu einem unerwünschten Bewuchs, rät die Naturschutzbehörde, das Unkraut auszureißen, abzubürsten oder mit heißem Wasserdampf zu behandeln. Hierfür gibt es jeweils spezielle Geräte.

Vorsicht bei Hausmitteln

Vorsichtig sein sollte man auch bei Hausmitteln. Denn auch Streu- und Kochsalz, Steinreiniger oder Haushaltsreiniger sind nicht zur Unkrautbekämpfung zugelassen und dürfen nicht verwendet werden.