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Demonstrationen könnten weiter andauern

Stadt Memmingen verlängert Allgemeinverfügung

veröffentlicht am 15.01.2024
Landwirte Protest Memmingen läuft 11. Januar 2024_2

Die bundesweiten Demonstrationen könnten auch nach der Aktionswoche fortgesetzt werden - je nach Ergebnis des Gespräches zwischen Bundesregierung und Bauernverbänden am Montag, 15. Januar. Foto: Svenja Gropper

Memmingen (dl). In Medien und sozialen Netzwerken wird bereits dazu aufgerufen, dass die bundesweiten Demonstrationen bei negativem Gesprächsergebnis zwischen Bauernverbänden und Bundesregierung intensiviert werden sollen. Um diese im Rahmen zu halten, verlängert die Stadt Memmingen die Allgemeinverfügung bis Freitag, 19. Januar 2024.

Für mögliche, nicht angemeldete Protestaktionen gelten damit weiterhin folgende Punkte:

  • Rettungswege müssen freigehalten werden.
  • Angehängte oder angebaute Fahrzeugteile wie abnehmbare Frontlader dürfen bei Versammlungen nicht mitgeführt werden, auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher sind nicht erlaubt
  • Fahrbahnen dürfen nicht verschmutzt werden.
  • Bundesfernstraßen dürfen zu Versammlungszwecken nicht befahren werden, auch nicht die Zu- oder Abfahrten.
  • Sofern keine stationäre Versammlung angemeldet ist, dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben.
  • Bei Korsos und Einzelfahrten darf eine Mindestgeschwindigkeit von 15km/h nicht unterschritten werden.
  • Auf der Ladefläche dürfen keine Personen transportiert werden.
  • Bei vielen Teilnehmern sind Fahrzeug-Blöcke zu bilden, um die Durchfahrt an Anschlussstellen oder Parkplätzen zu ermöglichen.
  • Um einen Rückstau bei Autobahnabfahrten zu vermeiden, sind in diesen Bereichen Blockaden, Langsamfahrten etc. untersagt.
  • Transparente müssen sicher und ohne die Sicht für den Fahrzeugführer zu beeinträchtigen an den Fahrzeugen angebracht werden.

Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen mit allen Regelungen finden Sie hier.