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Ein Wahlkreis für Memmingen und das Unterallgäu

Zusammenlegung ist für die Bundestagswahl 2025 geplant

veröffentlicht am 07.11.2023
Wahlkreisreform

So sollen die neuen Wahlkreise eingeteilt werden, grün dargestellt der Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu. Grafik: © Statistisches Bundesamt

Memmingen/Berlin (dl). Die Bundesregierung plant eine Neueinteilung der Wahlkreise, unter anderem einen neu zu bildenden Wahlkreis „Memmingen-Unterallgäu“, der den Landkreis Unterallgäu, die kreisfreie Stadt Memmingen sowie Gemeinden aus dem Landkreis Augsburg umfassen soll.

Der Gesetzesentwurf, der im November im Deutschen Bundestag eingebracht werden soll, erntet dabei auch Kritik. So erklärt Stephan Stracke, CSU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Ostallgäu: „Die gewählten Wahlkreiszuschnitte sind nicht zukunftsfähig und haben nur für die kommende Bundestagswahl Bestand. Denn nach der von der Ampel beschlossenen Wahlrechtsreform gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2026 neue Toleranzgrenzen, nach denen die Wahlkreise zwingend verändert werden müssen. Damit ist bereits jetzt absehbar, dass die beiden Wahlkreise bei der übernächsten Bundestagswahl erneut angepasst werden müssen.“
Die Entscheidung der Ampelfraktionen sei dabei gegen die fachliche Empfehlung des Bundesinnenministeriums erfolgt. Dieses hatte sich klar für einen neuen fünften Wahlkreis in der Stadt München ausgesprochen, der auch unter dem folgenden Gesichtspunkt vorzugswürdig gewesen wäre: Bei der Wahlkreiseinteilung sollen die Grenzen der Gebietskörperschaften nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Stadt München stellt eine einzige Gebietskörperschaft dar, sodass sich ein weiterer Wahlkreis unproblematisch in bestehende Strukturen eingefügt hätte.

Keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen

Stattdessen müssen die beiden neuen Wahlkreise in Schwaben (Memmingen-Unterallgäu und Ostallgäu) zwingend weitere Gemeinden aus dem Landkreis Augsburg erhalten, um die bislang geltende Toleranzgrenze zu unterschreiten. Die Zuordnung dieser Gemeinden ist rein künstlich auf dem Reißbrett entworfen und nimmt keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort.

Die Neuzuteilung erfolgte ohne Beteiligung des Freistaates Bayern, berichtet Stracke. Normalerweise werden bei der Neueinteilung von Wahlkreisen selbstverständlich die Bundesländer beteiligt. Dies wäre in diesem Fall besonders einfach gewesen, da im gesamten Bundesgebiet nur der Freistaat Bayern einen neuen Wahlkreis erhält.