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Entlastung für Anwohner im Memminger Osten

Stadtrat beschließt Haltverbotszone

veröffentlicht am 02.07.2025
Parken MMBerg 02.png

Bislang war nur das Parken eingeschränkt, jetzt soll es Haltverbotszonen im Memminger Osten geben. Archivfoto: Lokale

Memmingen (dl) Der Stadtrat hat eine Haltverbotszone im Memminger Osten beschlossen mit dem Ziel, dass Fluggäste die Straßen nicht weiter zuparken. Die Anwohner können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die Parksituation im Memminger Osten ist immer wieder schwierig, auch wegen Fluggästen des Allgäu Airport, die ihre Fahrzeuge auf kostenlosen öffentlichen Parkplätzen im Wohngebiet abstellen. Um eine Entlastung für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher und Berufspendler zu erreichen und die Parksituation zu verbessern, hat der Stadtrat in der Plenumssitzung vom 30. Juni mehrheitlich entschieden, im Memminger Osten eine großflächige Haltverbotszone auszuweisen.

Mit Parkscheibe bis zu zehn Stunden

Parken mit Parkscheibe ist in dieser Zone bis zu zehn Stunden zulässig. Anwohner können gegen eine Gebühr von 30 Euro/Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Haltverbotszone beantragen. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird kontrollieren. Abschleppen ist ausschließlich durch die Polizei möglich.

Der Bereich für die Haltverbotszone Memmingen-Ost umfasst das Gebiet südlich der A 96, östlich der Bahnlinie, und westlich sowie nördlich des Tiroler Rings einschließlich Im Kalker Feld. Die Kosten für die notwendige Beschilderung liegen bei rund 10.000 Euro.

5.000 Kraftfahrzeuge angemeldet

Rund 5.000 Kraftfahrzeuge sind aktuell im geplanten Gebiet für die Haltverbotszone angemeldet. Zur Bearbeitung der beantragten Ausnahmegenehmigungen wird im Straßenverkehrsamt eine neue Vollzeitstelle geschaffen.

Die Regelung soll nach Anbringung der Verkehrsschilder und Besetzung der Stelle im Straßenverkehrsamt umgesetzt werden. Es ist zunächst ein mindestens vierwöchiger Probelauf vorgesehen, bei dem am Fahrzeug lediglich ein Hinweis auf die Neuregelung angebracht, jedoch noch nicht gebührenpflichtig verwarnt wird.

Der Beschluss geht zurück auf einen Antrag der CSU/FDP Stadtratsfraktion vom Oktober 2024.