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Erneut Besuchsverbot am Klinikum

Ausnahmen mit FFP2-Maske möglich

veröffentlicht am 26.03.2021
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Foto: Archiv DIE LOKALE

Memmingen (dl). Aufgrund der Coron-Pandemie gilt ab dem 27. März wegen steigender Infektionszahlen wieder ein Besuchsverbot am Memminger Klinikum.

In den vergangenen 14 Tagen konnten aufgrund niedriger Infektionszahlen Besuche am Klinikum ermöglicht werden. Bedingt durch die aktuell stark ansteigende Infektionsrate müssen Patientinnen und Patienten zukünftig wieder auf Besuche im Klinikum verzichten. Ausnahmeregelungen gelten für den Besuch von Patienten am Ende ihres Lebens, bei der Begleitung von Geburten und für frisch gebackene Väter nach Geburt auf der Entbindungsstation. Ein Elternteil darf bei minderjährigen Patienten zu Besuch kommen und Patienten, bei denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (Demenz oder eine psychische Erkrankung) die Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist können ebenfalls besucht werden. Wichtig ist, dass die Besucher in den genannten Ausnahmen keine Symptome haben. Beim Betreten der Klinik muss ein Selbstauskunfts-Formular ausgefüllt werden. Dies kann bereits im Vorfeld im Internet unter www.klinium-memminge.de abgerufen, ausgedruckt und zu Hause ausgefüllt werden.. Der Besuch ist nur mit FFP2-Maske möglich.