Erster Memminger Hundebadetag

Am 13. September von 14 bis 19 Uhr im Freibad

veröffentlicht am 09.09.2022

Zwei Tage nach dem offiziellen Ende der Badesaison im Memminger Freibad ist der Chlorgehalt soweit gesunken, dass zwar keine Menschen, dafür aber Hunde baden können. Foto: Stadt Memmingen

Freier Eintritt für alle – Aktion nach Ende der Badesaison

Memmingen (dl). Die eigentliche Badesaison endet im Memminger Freibad am kommenden Sonntag. Dennoch hat das Bad am 13. September nochmals geöffnet, dann im Rahmen eines Hundebadetages, der auf Anregung von Oberbürgermeister Manfred Schilder ertmals abgehalten wird.

Dann dürfen am Dienstag, 13. September 2022, von 14 bis 19 Uhr Hunde nochmals zum plantschen ins Memminger Freibad. Zwei Tage nach dem letzten Tag der offiziellen Badesaison hat sich dord der Chlorwert so weit reduziert, sodass die Hunde entsprechend ungefährdet ins Wasser können. „Nachdem das andernorts schon öfters angeboten wird, wollen wir das nun vor dem Ende des Bades auch in Memmingen einmal ausprobieren. Der Eintritt an diesem Tag ist natürlich für Hund und Herrchen und Frauchen kostenlos“, erzählt Manfred Schilder. Da extra für die Hunde auf einen geringen Chlorwert geachtet wird, ist ein Schwimmen für die BürgerInnen nicht mehr möglich. Die Vierbeiner sollten vor dem Schwimmbadbesuch allerdings bereits ihre Gassirunde gedreht haben.

INFO:

Das Sportamt weist daraufhin, dass der Zugang ins Memminger Freibad nur unter den unten genannten Bedingungen möglich ist:

- das Tier muss haftpflichtversichert sein und einen gültigen Impfschutz für Tollwut nachweisen können

- Kampfhunde i. S. d. Art 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz dürfen sich nicht auf dem Gelände aufhalten (außer Sie legen das Negativzeugnis an der Kasse vor)

Falls der Hund aus dem Ausland zu Besuch kommt:

Das Tier muss durch die Implantierung eines Transponders oder durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 03.07.2011 vorgenommen wurde, gekennzeichnet sein. Eine gültige Tollwut Impfung vorweisen und einen ordnungsgemäß ausgefüllten EU-Heimtierausweis mitführen.

Wichtig: Eine Hunderettung ist nicht möglich, da das Aufsichtspersonal dafür nicht ausgebildet ist!