Fröhlich und sicher Fasching feiern

Was nach dem Jugendschutzgesetz erlaubt ist

veröffentlicht am 17.01.2024

In Memmingen feiern auch viele Kinder und Jugendliche gerne Fasching und besuchen die zahlreichen Bälle in der Region. Doch auch hier gilt das Jugendschutzgesetz. Symbolfoto: pixabay

Unterallgäu (dl). Viele Jugendliche lieben den Fasching und freuen sich auf die zahlreichen Bälle in der Region. Aber ab welchem Alter dürfen sie dort überhaupt alleine feiern? Und was gilt für einen abendlichen Auftritt mit der Garde oder der Narrenzunft? Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl erläutert, was nach dem Jugendschutzgesetz erlaubt ist.

Im Unterallgäu gibt es viele engagierte Vereine, die Bälle ausrichten. Zahlreiche Auflagen - unter anderem zum Jugendschutz – müssen beachtet werden. Die meisten Vereine seien sehr bemüht und legen dem Jugendamt sogar ein eigenes Jugendschutzkonzept vor, berichtet Veitenhansl, und trotz der großen Anzahl an Festen habe es in den letzten Jahren kaum Vorfälle gegeben.

Welcher Ball für welches Alter

Öffentliche Tanzveranstaltungen wie Faschingsbälle dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung besuchen, so Veitenhansl. Wer jünger ist, darf nur mit den Eltern auf einen Faschingsball. Manche Veranstalter akzeptieren aber auch den sogenannten „Mutti-Zettel“, auf dem die Eltern eine erziehungsbeauftragte Person benennen.

Eine Ausnahme sind spezielle Kinder- und Jugendbälle. Dort dürfen unter 16-Jährige auch ohne Eltern hingehen. Dort betreuen volljährige Personen die Kinder und Jugendlichen und es darf auch kein Alkohol ausgeschenkt werden.

Altersgrenzen für Alkohol

Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt. In Begleitung eines Sorgeberechtigten dürfen Jugendliche diese Getränke bereits ab 14 Jahren zu sich nehmen. Schnaps und branntweinhaltige Getränke wie Cocktails, Geißen- oder Schneemaß dürfen dagegen nur Volljährige trinken. Für Energydrinks gibt es noch keine gesetzliche Altersgrenze. Werden diese aber mit Schnaps gemischt, ist eine Abgabe an Minderjährige verboten. Diese Mischungen sind besonders riskant, da das enthaltene Koffein die Wirkung des Alkohols überdeckt und man seine eigene Leistungsfähigkeit stark überschätzt.

Zeitliche Grenzen

16- und 17-Jährige dürfen bis 24 Uhr auf einem Faschingsball bleiben, für Volljährige gibt es keine zeitliche Beschränkung. Einen Kinderball dürfen vier- bis zwölfjährige Kinder ohne Begleitung bis 18 Uhr besuchen. Auf Jugendbällen gilt: 12- und 13-Jährige dürfen bis 22 Uhr feiern, wer 14 Jahre und älter ist, darf bis 24 Uhr bleiben.

Eine Ausnahme sind Auftritte in Garden, Narrenzünften oder Musikkapellen. Denn im Rahmen einer Vereinstätigkeit gelten die Zeit- und Altersbeschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz nicht.

Sicher vom Ball zurück nach Hause

Die Eltern tragen Sorge dafür, dass ihre Kinder gut auf den Ball und wieder heimkommen. Diese sollten vorab klären, ob die Kinder zum Abholen zu Hause anrufen oder ob Fahrgemeinschaften mit anderen Eltern gebildet werden. Alleine heimlaufen sollten Jugendliche nicht.