Geschäfte in Memmingen öffnen ab Mittwoch

Weil der Inzidenzwert dreimal unter 50 lag

veröffentlicht am 22.03.2021

Das "Einkaufsleben" in der Memminger Innenstadt wird zumindest kurzzeitig "belebt". Zuletzt der Inzidenzwert dreimal unter 50, damit darf wieder einigermaßen "normal" geshoppt werden. Archivfoto: Wolfgang Radeck

Memmingen (dl/rad). Die Memminger Einzelhändler dürfen am Mittwoch, 24. März 2021, wieder öffnen. Nachdem mit dem heutigen Montag dreimal hintereinander die Inzidenzzahl unter 50 geblieben ist, ist eine Öffnung der Geschäfte nach Auskunft des Memminger Ordnungsamtes möglich.

Nachdem der Inzidenzwert am heutigen Montag bei 49,9 liegt und auch an den beiden vorherigen Tagen jeweils diesen Wert erreichte, können ab Mittwoch Änderungen in Kraft treten, die entsprechend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für eine Inzidenz unter 50 festgelegt sind. Unter anderem dürfen Geschäfte ab Mittwoch Kunden ohne Voranmeldung empfangen.

Die Regelungen ändern sich wieder, sobald der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen konstant entweder die 35 unterschreitet oder die 50 bzw. 100 übersteigt.

Entsprechend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten bayernweit Regelungen, die vom lokalen Infektionsgeschehen abhängen. Für die Stadt Memmingen gelten aktuell die Regelungen für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Ab Mittwoch, 24. März 2021 treten die Regelungen für eine stabilen Inzidenzwert unter 50 in Kraft.

Hier die Änderungen zur derzeitigen Regelung:

Geschäfte: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe die nicht der täglichen Versorgung dienen unterliegen folgenden Regeln: Ein Kunde darf je 10 Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus je 20 Quadratmeter im Geschäft willkommen geheißen werden.

Kulturstätten:

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher unter folgenden Voraussetzungen öffnen (ohne vorherige Terminbuchung):

  • die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt wird;
  • für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht;
  • der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vor

Kontaktfreier Sport:

Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel zulässig. zulegen

Alle anderen Regelungen gelten wie bisher bei der Inzidenz unter 100. Im Blick auf die Region und die deutschlandweite Entwicklung ist es möglich, dass sich die Regelungen bereits nach kurzer Zeit wieder ändern können.