Gesundheit und biologische Vielfalt schützen

Stadträte beantragen Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen

veröffentlicht am 14.11.2018

Ein Landwirt beim Pestizideinsatz. Foto: Riccardo Franke/pixelio.de

Memmingen (dl/as). In einem  offenen Brief an Oberbürgermeister Manfred Schilder beantragen die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der ÖDP gemeinsam mit CSU-Stadtrat Professor Dr. Josef Schwarz das Verbot des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat auf städtischen Flächen.

Dem Antrag gemäß soll die Stadt Memmingen ab 1. Januar 2019 auf allen Flächen, die  Eigentum der Stadt sind oder von ihr bewirtschaftet werden, auf den Einsatz von Glyphosat bzw. glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verbieten. Bei Abschluss neuer Pachtverträge oder Verlängerung laufender Verträge für landwirtschaftlich genutzte Flächen soll eine Klausel Pächter bzw. Bewirtschafter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz der Umweltgifte für diese Flächen verpflichtet.

Auch private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Memmingen zur Pflege von Grün-, Sport- oder sonstiger Flächen erhalten, sollen vertraglich verpflichtet werden, auf den Einsatz der prekären Pflanzenschutzmittel zu verzichten.

Erhalt der biologischen Vielfalt

Zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und zum Erhalt der biologischen Vielfalt falle der Stadt Memmingen als wichtige Akteurin beim vorbeugenden Verbraucherschutz und dem Schutz und Erhalt von Flora und Fauna eine besondere Verantwortung zu, begründen die Stadträt/innen ihren Antrag.

Die Antragsteller weisen explizit auf den dramatischen Rückgang der biologischen Vielfalt hin, wie sie im derzeitigen Bienen-und Insektensterben zu beobachten ist: "Wir möchten keinen 'stummen' Frühling. Denn ohne Insekten können auch viele Vogelarten nicht überleben."

„Wahrscheinlich krebserregend"

Die International3 Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung des Wirkstoffs.

Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.

Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie „toom“, „OBI“ und „Bauhaus“ angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.

Inzwischen haben auch im Zuge der öffentlichen Diskussion einige Milchverarbeiter wie Berchtesgadener Land und Goldsteig ihre Lieferanten verpflichtet, keinerlei glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mehr einzusetzen.