Gewalt gegen Frauen und Kinder

Holetschek: Förderungen für Gegenmaßnahmen werden deutlich erhöht

veröffentlicht am 13.02.2018

Der Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek. Foto: privat

Memmingen (dl). „Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesellschaftliches Übel, das wir engagiert und entschlossen bekämpfen müssen“, macht der Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek deutlich. „Es ist wichtig, dass Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, unseren Schutz und unsere Hilfe bekommen. Gemeinsam mit den Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege erarbeitet die Staatsregierung derzeit ein neues Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.“

Holetschek ergänzt: „Wir als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wollen schon jetzt ein Zeichen setzen und die Förderung von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder deutlich erhöhen. Im Nachtragshaushalt 2018 wollen wir die von der Staatsregierung bereits im Regierungsentwurf um eine Million Euro erhöhten Mittel nochmals um 500.000 Euro auf knapp vier Millionen Euro erhöhen. Das ist eine schnelle Verbesserung, die direkt bei den betroffenen Frauen und Kindern ankommt.“

Zuschüsse für Frauenhäuser verdoppelt

In Bayern suchen jedes Jahr etwa 1.700 Frauen mit ebenso vielen Kindern Zuflucht in einem Frauenhaus. Daher haben wir seit 2016 die finanziellen Mittel für Frauenhäuser verdoppelt. Frauenhäuser sind aber nur ein Teil der Angebote, die es in Bayern für Frauen und Kinder gibt, die Gewalt erleben und ertragen mussten. Notrufe und Fachberatungsstellen bieten Anlaufstellen, an die sich Betroffene wenden können. „Um auch Frauen zu erreichen, die nicht den Mut haben, in ein Frauenhaus zu gehen, fördert der Freistaat Bayern seit 2015 Interventionsstellen, die nach einem polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt proaktiv mit den betroffenen Frauen Kontakt aufnehmen“, erklärt Landtagsabgeordneter Klaus Holetschek.

Neues Konzept bis Frühjahr

Entscheidend ist, dass alle Beteiligten – Kommunen, Freistaat und Freie Wohlfahrtspflege – bis Frühjahr ein neues Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorlegen, damit die Angebote für Frauen und Kinder vor Ort zügig ausgebaut und weiterentwickelt werden können. Dabei sollte auch auf die Prävention von Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel ein Schwerpunkt gelegt werden“, so Holetschek.