
Irgendwie sinnbildich - der alte Fischerkönig wird resolut verjagt, folgt nun eine Königin? Archivfoto: Geiger
Memmingen (mg). Es bleibt dabei, künftig sollen auch Frauen beim Memminger Fischertag in den Stadtbach jucken und mitfischen dürfen. Dies hat nun das Landgericht Memmingen entschieden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unterschiedlicher konnte die Stimmung nach der Urteilsverkündung nicht sein. Klägerin Christiane Renz hatte erneut Recht bekommen, dagegen gab es seitens des Fischertagvereins lange Gesichter.
Die Entscheidung wurde vom Vorsitzenden der Berufungskammer, Konrad Beß, ausführlich begründet. Es unterscheidet sich nicht im Ergebnis, aber in der Begründung von der amtsgerichtlichen Entscheidung.
Gegen das Recht der Gleichbehandlung
Ein Aufnahmeanspruch der Klägerin ergibt sich nach Auffassung des Berufungsgericht wegen des Verstoßes des Fischertagsverein gegen das Recht der Gleichbehandlung. „Der Verein behandle weibliche Vereinsmitglieder anders als männliche, ohne vereinsrechtlich dafür einen sachlichen Grund zu besitzen, so Beß.

Haben Grund zur Freude - Klägerin Christiane Renz (links) und Anwältin Susann Bräcklein. Foto: Geiger
So sei die Tradition in mehrfacher Weise aufgeweicht, gleichermaßen ist der Spaßfaktor eingetreten, fuhr der Richter fort.
Die Klägerin Christiane Renz hatte in erster Instanz vom Amtsgericht Memmingen Recht bekommen. Vor ihrer Klage hatte Renz bereits zwei mal vergeblich bei den Delegierten-Versammlungen beantragt, das auch Frauen beim Bachausfischen mitmachen dürfen. Ihre Anträge wurden beide Male sehr deutlich abgelehnt.
Geht Fischertagsverein in die Revision?
Diese Frage konnte auch der 1. Vorstand (noch) nicht beantworten. „Es wird zeitnah eine außerplanmäßige Delegiertenversammlung geben, danach wird man sehen,“ so Ruppert. "Wir haben uns das Urteil natürlich anders vorgestellt, schade, dass die Vereinsautonomie nicht im Vordergrund stand", so der 1. Vorsitzende.