Sanierung Historische Eisenbahnbrücke Illerbeuren

50.000 Euro von Deutscher Stiftung Denkmalschutz

veröffentlicht am 12.02.2018

Rudolf Amann, Kurator der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (Zweiter von links), überreichte Landrat Hans-Joachim Weirather einen symbolischen Scheck über 50.000 Euro für die Sanierung der historischen Eisenbahnbrücke in Illerbeuren. Daneben zeigt das Bild Claus Irsigler von der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt sowie Walter Pleiner und Stefan Schmid vom Tiefbauamt am Landratsamt (von links). Foto: Sylvia Rustler/Landratsamt Unterallgäu

Unterallgäu (dl). Die Sanierung der historischen Eisenbahnbrücke in Illerbeuren wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mit weiteren 50.000 Euro unterstützt. Rudolf Amann, Kurator der Stiftung, übergab jetzt den Förderbescheid für den zweiten Bauabschnitt an Landrat Hans-Joachim Weirather. Die Stiftung hatte bereits für den ersten Bauabschnitt 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die unter Denkmalschutz stehende Brücke aus dem Jahr 1903 wird seit Frühjahr 2017 saniert. Die Baumaßnahmen werden laut Walter Pleiner, Tiefbauamtsleiter am Landratsamt, eng mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.

Während der ersten Bauphase im vergangenen Jahr wurde eine neue Betonplatte aufgebracht und die Brücke abgedichtet, so dass kein Wasser mehr in das Gewölbe eindringen kann. Fehlende Brüstungen wurden ersetzt und das historische Geländer wieder sichtbar gemacht. In einem zweiten Schritt werden in diesem Jahr der Brückenbogen und die Unterbauten instand gesetzt. Nach der Sanierung soll die Brücke wieder als Rad- und Gehweg nutzbar sein.

Die Kosten für die Arbeiten betragen rund 1,6 Millionen Euro. Neben den 100.000 Euro der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gibt es für das Projekt voraussichtlich 540.000 Euro vom Bayerischen Kultusministerium, circa 125.000 Euro von der Bayerischen Landesstiftung und rund 30.000 Euro vom Bezirk Schwaben. Darüber hinaus beteiligen sich die Gemeinden Kronburg und Lautrach mit jeweils zehn Prozent an den Gesamtkosten. Die restliche Summe trägt der Landkreis.