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„Hitzefrei“ am Arbeitsplatz ?

Was das Arbeitsrecht dazu sagt

veröffentlicht am 11.07.2023
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Für Arbeitnehmer gibt es kein "Hitzefrei", auch wenn der Badesee lockt. Foto: pixabay

(dl). Auch diese Woche sind hochsommerliche Temperaturen angekündigt, ideal für einen Tag im kühlen Haus oder am Badesee. Schulkinder können an Hochsommertagen durch „Hitzefrei“ erlöst werden. Dasselbe dürften sich auch Arbeitnehmer wünschen, doch rein rechtlich gibt es solch einen Anspruch nicht.

Wie Unternehmen für kühle Köpfe bei ihren Beschäftigten sorgen können, erklärt Rechtsexpertin Hanna Schmid der IHK Schwaben. Denn für Unternehmen gibt es zu diesem Thema gesetzliche Richtwerte: Demnach sollte die Temperatur im Arbeitsraum 26 Grad nicht überschreiten. Sonst ist das Unternehmen angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen. Bei einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad ist das Unternehmen sogar verpflichtet. „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen“, betont Schmid. Sie rät dazu, dass Beschäftigte und Führungskräfte sich um einen Kompromiss bemühen: „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen." Oder auch ein Tischventilator oder ein Eis – all das kann dazu beitragen, einen kühlen Kopf zu bewahren.