Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter erreichbar

Persönliche Kontakte werden reduziert - Auszahlung von Geldleistungen sichergestellt

veröffentlicht am 16.03.2020

Kempten/Memmingen (dl). Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind auch in der aktuellen Lage erreichbar, um die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können. Die Arbeitsfähigkeit von Arbeitsagentur und Jobcentern ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität. Dies teilt die Agentur in einer Pressemitteilung mit. Persönliche Gesprächstermine entfallen - siehe weiter unten.

Die Agentur für Arbeit und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) konzentrieren sich dabei auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür wurden die Voraussetzungen geschaffen, um Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt zu klären, damit direkte Vorsprachen minimieren werden können. Arbeitsagentur und Jobcenter leisten damit einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zur Eindämmung der Pandemie. Gleichzeitig wird die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sichergestellt.

Persönliche Vorsprachen

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Persönliche Gesprächstermine entfallen

Wichtig: Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen diese Termine nicht absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Anträge können formlos per Mail oder über die eServices der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Es entstehen keine Nachteile, wenn sie nicht persönlich vorsprechen. Bürgerinnen und Bürger sollen nur im Notfall persönlich in eine Dienststelle kommen.

Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig, eine entsprechende Meldung lässt sich telefonisch vornehmen.

Anträge auf Arbeitslosengeld I sind unter www.arbeitsagentur.de/eservices ausfüllbar, Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.

Telefonische Erreichbarkeit soll verstärkt werden

So schnell wie möglich werden ergänzend zu den kostenfreien Service-Nummern (für Arbeitnehmer 0800 4 5555 00, für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 (jeweils kostenfrei) weitere Telefonnummern in den Regionen geschaltet. Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärkt werden müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. Sobald die zusätzlichen Telefonnummern geschaltet sind, erfolgt sowohl über die Internetseite (www.arbeitsagentur.de) als auch über die überregionale und regionale Presse eine Info.

Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Bürgerinnen und Bürger keine finanziellen Nachteile. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Jobcenter agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Die Arbeitsfähigkeit von Arbeitsagentur und Jobcentern ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat oberste Priorität.

(Grafik: Agentur für Arbeit)