Keine Knaller und Raketen in der Altstadt

Das Verbot gilt an Silvester und Neujahr

veröffentlicht am 12.12.2019

Der Plan des Ordnungsamts zeigt, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist (bitte anklicken). Grafik: Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Zum Schutz der historischen Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 wie beispielsweise Raketen, Knaller, Batteriefeuerwerke, Schwärmer in der Memminger Altstadt (siehe Grafik) an Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, verboten.

Hierzu hat die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbotes überwachen.

Außerhalb der Altstadtgrenze dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr wie gewohnt abgeschossen werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, des Klinikums, von Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern und anderen besonders brandempfindlichen Gebäuden ist gesetzlich verboten.

Das Feuerwerksverbot in der Altstadt wurde erstmals zum Jahreswechsel 2012/2013 erlassen und hat sich seitdem sehr bewährt.