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Kindergeld für volljährige Kinder …

… in Ausbildung, Studium oder Übergangsphasen

veröffentlicht am 28.06.2023
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Auch während des Studiums besteht Anspruch auf Kindergeld. Foto: pixabay/nikolayhg

(dl). Gut zu wissen für Eltern: Auch für volljährige Kinder kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, beispielsweise wenn das Kind eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum macht. Dann muss das Kindergeld allerdings aktiv eingefordert und rechtzeitig beantragt werden.

Eltern bekommen in Deutschland für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld, das ist gesetzlich geregelt. Doch auch danach bzw. nach dem Schulabschluss kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn eine Berufsausbildung, ein Studium, ein Freiwilligendienst oder ein Praktikum absolviert wird. Bei den Lebenskosten ist dies für viele Familie eine hilfreiche finanzielle Unterstützung, die oft gleich an die Kinder weitergereicht wird.
Und da es bekanntlich nach Ende der Schulzeit nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten.

Die Familienkasse informieren
Wichtig ist, der Familienkasse die Pläne des Kindes nach Ende der Schulzeit schriftlich mitzuteilen, damit die Zahlungen aufrechterhalten bleiben. Das geht ganz einfach online. Gemeinsam mit dem Finanzamt macht die Familienkasse es möglich, den Antrag papierlos mittels ELSTER-Zertifikat einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.