Memmingen (as). Am 8. März ist bekanntlich WahL. Der Stimmzettel bei der Kommunalwahl in Bayern wirkt auf viele Wähler zunächst ungewohnt und kompliziert. Tatsächlich ist das System aber logisch aufgebaut und bietet viel Freiheit bei der Stimmabgabe. Entscheidend ist, ein paar Grundregeln zu kennen.
Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze im Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrat gibt. In Memmingen sind das 40 Stimmen. Diese Stimmen müssen nicht vollständig vergeben werden, dürfen aber insgesamt nicht überschritten werden.
Auf dem Stimmzettel finden sich mehrere Listen, also Parteien oder Wählergruppen. Unter jeder Liste sind die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Hinter jedem Namen stehen drei kleine Kästchen. Diese zeigen bereits, dass man einer Person bis zu drei Stimmen geben darf. Wer es einfach halten möchte, kann oben bei einer Liste ein einziges Kreuz machen. Damit wird die komplette Liste gewählt, die Stimmen werden der Reihe nach an die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste verteilt, bis die maximale Stimmenzahl erreicht ist.
Maximal drei Stimmen pro Kandidat
Wer gezielter wählen möchte, kann einzelnen Personen Stimmen geben – und zwar auch listenübergreifend. Jedes Kreuz bedeutet eine Stimme. Mehr als drei Stimmen pro Person sind nicht erlaubt. Dieses „Häufen“ von Stimmen nennt man Kumulieren. Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen auszuwählen ist ausdrücklich erlaubt; das nennt man Panaschieren.
Beides lässt sich auch miteinander kombinieren: Man kann eine Liste ankreuzen und zusätzlich einzelnen Personen gezielt Stimmen geben. Dabei gilt jedoch: Die Stimmen für einzelne Personen zählen zuerst und werden von den Stimmen der Liste abgezogen. Wichtig ist auch hier, dass am Ende insgesamt nicht mehr Stimmen vergeben wurden, als zur Verfügung stehen.
Erlaubt ist es also, weniger Stimmen zu vergeben, nur eine Liste zu wählen, nur einzelne Personen anzukreuzen oder Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen zu unterstützen. Nicht erlaubt ist es hingegen, mehr als drei Stimmen einer Person zu geben oder insgesamt mehr Stimmen zu vergeben als vorgesehen. In diesen Fällen wäre der Stimmzettel ungültig.
Ein guter Tipp zum Schluss: Nehmen Sie sich Zeit und zählen Sie am Ende kurz nach, ob Sie die maximale Stimmenzahl eingehalten haben. Wenn das der Fall ist, ist der Stimmzettel korrekt ausgefüllt – und Ihre Stimme zählt.
Üben für die Wahl - der interaktive Stimmzettel macht es leicht: www.memmingen.de/fileadmin/wahl/2026_Stadtrat/probestimmzettel_stadtratswahl_memmingen_2026.html