Memmingen (dl). Vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierungsmaßnahmen in den Parkhäusern und aufgrund des vorhandenen Defizits hat der Werksenat des Memminger Stadtrates beschlossen, die Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern zum 1. März zu erhöhen.
Obwohl die vorhandenen Parkhäuser gut ausgelastet sind, haben sie in den vergangenen Jahren durchschnittlich 300.000 Euro Verlust pro Jahr erwirtschaftet. Durch das in diesem Jahr hinzukommende Parkhaus südlich des Zentralen Omnibusbahnhofes und insbesondere durch die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den verschiedenen Parkhäusern werden die jährlichen Verluste weiter ansteigen. Allein die Sanierung des Parkhauses Krautstraße wird voraussichtlich rund 2 Millionen Euro kosten.
Ab 1. März gelten daher höhere Parkgebühren in den Parkhäusern der Stadt Memmingen: In den ersten beiden Stunden werden 50 Cent für jede angefangene halbe Stunde Parkdauer berechnet, ab der dritten Stunde kostet das Parken wie bisher 50 Cent. Der Tageshöchstsatz liegt unverändert bei 5 Euro. An Sonn- und Feiertagen sowie täglich ab 19 Uhr beträgt die Parkgebühr ebenfalls wie bislang 50 Cent pro Stunde.
Die neue Gebührenregelung honoriert also eine längere Aufenthaltsdauer. Kurzzeitparker zahlen in den ersten beiden Stunden gleich hohe Gebühren wie in den Parkgaragen „Karstadt“ und „Neue Schranne“, die nicht von der Stadt bewirtschaftet werden.
Die Preise für Dauerparker betragen künftig zwischen 42,85 Euro und 59,50 Euro im Monat (einschl. Umsatzsteuer).
Mit der Gebührenerhöhung können die künftigen Verluste der Parkgaragen zumindest minimiert werden. "Auch nach der Gebührenerhöhung verfügt Memmingen über ein äußerst attraktives und kostengünstiges Parkangebot, das mit dem neuen Parkhaus am Bahnhof noch ausgeweitet wird", informiert die Stadtverwaltung.