Maskenpflicht nun auch auf dem Rossmarkt

Stadt Memmingen erlässt 10. Allgemeinverfügung

veröffentlicht am 11.02.2021

Memmingen (dl). Die Stadt Memmingen hat aufgrund der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ihre Allgemeinverfügung angepasst. Die 10. Allgemeinverfügung tritt heute in Kraft. Im Großen und Ganzen bleiben die Regelungen der vorherigen Verfügungen gleich, neu ist , dass nun auch auf dem Roßmarkt eine Maske getragen werden muss.

Nachdem bei Kontrollen festgestellt wurde, dass es im Bereich des Roßmarktes zu Menschenansammlungen und Unterschreitungen des Mindestabstandes gekommen ist, wurde der Roßmarkt in die Maskenpflicht /Alkoholverbotszone mitaufgenommen. Darüber informiert die Stadt Memmingen.

Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt weiterhin die Maskenpflicht, als solche gelten gemäß der Verordnung nun Marktplatz, Kramerstraße, Weinmarkt, Theaterplatz, Schrannenplatz und Roßmarkt. Die Pflicht erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, einschließlich der Gehwege bis zu den Hauswänden.

Ausgenommen von der Maskenpflicht ist die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.

Auch in den Räumen und auf den Geländen von öffentlichen Einrichtungen gilt weiterhin Maskenpflicht, sofern der Rahmenhygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales vom 11.November 2020 hiervon keine Ausnahme vorsieht.

Der Besuch von öffentlichen Einrichtungen wird auf täglich eine Person während einer festen Besuchszeit beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht für die Begleitung bei der Geburt.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 12.02.2021 um 00:00 Uhr in Kraft. Die Neunte Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen vom 21.01.2021 tritt am 11.02.2021 um 24.00 Uhr außer Kraft.